Endlich sind auch die widerspenstigen Kantone zur Vernunft gekommen. Das dachte man Anfang 2008, als der Neue Lohnausweis (NLA) schweizweit den alten ersetzte. Doch zu früh gefreut. Der NLA, welcher zur interkantonalen Vereinfachung und vor allem zur Vereinheitlichung eingeführt wurde, sorgt für neue Konflikte. «Es ist leider tatsächlich so, dass gewisse Kantone die von anderen Kantonen genehmigten Spesenreglemente nicht anerkennen», sagt Tony Brey, Bereichsdirektor bei PricewaterhouseCoopers und Steuerspezialist des Wirtschaftsdachverbandes Economiesuisse, auf Anfrage.

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Dabei handle es sich ausschliesslich um die pauschalen Repräsentationsspesen - also Pauschalbeträge, welche leitenden Angestellten und dem Aussendienstpersonal für Einzelauslagen und repräsentative Auslagen wie private Einladungen zu Hause ausbezahlt wurden. Bei den anderen Spesenarten, wie zum Beispiel der Aufrechnung des privaten Anteils für Geschäftswagen, Mahlzeitenentschädigungen, Kilometerentschädigungen und anderem, gebe es kaum Probleme. Diese Ansätze würden in der Regel von allen Kantonen anerkannt.

Rechtssicherheit gefordert

Zu den Kantonen, welche gross-zügigere Spesenreglemente akzeptieren, welche nicht den SSK-Richtlinien entsprechen, zählt unter anderem Genf. Betroffen sind in erster Linie Angestellte von Firmen in Genf, welche in anderen Kantonen wohnhaft sind. Über die Zahl der Betroffenen konnten weder Economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband noch die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) Auskunft geben. Aber alle sprechen von einem echten Problem.

Laut SSK-Chef Edwin Widmer hätten die meisten Kantone, welche die Reglemente nicht annehmen, die Personen aufgefordert, Nachweise für die Auslagen zu erbringen. Aus Sicht von Brey ist dies aber nur schwer möglich: «Die Mitarbeiter sind in diesen Fällen in der Regel nicht in der Lage, einen Nachweis mittels Belegen zu erbringen, da sie von den Arbeitgebern informiert worden sind, dass eine Sammlung von Belegen nicht notwendig sei, da das Spesenreglement von den Steuerbehörden genehmigt worden sei.»

Kompliziert werden kann die Versteuerung auch für Einwohner des Kantons Waadt, wenn sie auswärts arbeiten. Während andere Kantone die genehmigten Repräsentationspauschalspesen als Berufsauslagen anerkennen und zusätzlich die normalen Berufsauslagen - also Berufspauschale, auswärtige Verpflegung und Fahrkosten - geltend gemacht werden können, zeigt sich der Kanton Waadt restriktiv. Die Berufspauschale wird nicht mehr akzeptiert, da diese Kosten in der Repräsentationspauschale schon berücksichtigt seien. Mit anderen Worten: Die Betroffenen müssen mit der Aufrechnung der allgemeinen Berufspauschale rechnen, obwohl sie keine höheren Pauschalspesen erhalten. «Somit besteht hier für die Mitarbeiter, welche im Kanton Waadt wohnen, eine Ungleichbehandlung», sagt Brey.

Für die Wirtschaftsverbände ist es Sache der Schweizerischen Steuerkonferenz, eine Einigung zu erzielen, damit für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechtssicherheit garantiert ist. Brey fordert: «Genehmigte Spesenreglemente sollten ohne Vorbehalte in allen Kantonen akzeptiert werden müssen.» Sollte dies nicht erreicht werden können, so müsse zumindest klar bezeichnet werden, welche Kantonsreglemente von den anderen Kantonen nicht anerkannt würden, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer davon Kenntnis hätten und demzufolge Vorkehrungen treffen könnten. Doch die SSK spielt den Ball zurück. Laut Widmer habe die Steuerkonferenz bereits geprüft, ob die Wegleitung zum Spesenreglement zu eng gefasst sei, und sei zum Schluss gekommen, dass der Rahmen angemessen sei.

Manko bei Auswertung

Ansonsten seien die neusten Auswertungen der kantonalen Steuerbehörden zur Umsetzung des NLA positiv ausgefallen. Es seien nur noch kosmetische Anpassungen bei der Wegleitung zum Spesenreglement notwendig.

Handlungsbedarf besteht jedoch bei der Auswertung der umstrittenen finanziellen Auswirkung des NLA. Bereits publiziert hat der Bund zwar eine Auswertung über die Einsparungen der administrativen Entlastung und die Einführungskosten des NLA. Doch was noch fehlt, ist eine Auswertung zur Entwicklung des Steuersubstrats. Laut Marco Taddei, stellvertretender Direktor des Gewerbeverbandes, will der Bund das jetzt aber noch nachholen.