Das zehnseitige Organisationsreglement der UBS listet Kompetenzen und Pflichten der Führungsgremien auf. Es zeigt, dass Konzernleitung und Präsidium eng zusammenarbeiten. So nehmen etwa «die Mitglieder der Konzernleitung in der Regel an den Sitzungen des Verwaltungsrats mit beratender Stimme teil» (Art 2.3). Der Präsident oder ein vollamtlicher Vizepräsident wiederum nimmt an den Sitzungen der Konzernleitung teil, wobei der «Präsident oder der teilnehmende Vizepräsident in diesen Sitzungen beratende Stimme hat» (Art 7.2). In der Regel ist es Marcel Ospel, der an den Sitzungen der Konzernleitung teilnimmt.

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Im Präsidium sind einige Funktionen angesiedelt, die auch operativen Charakter haben, vor allem, was die Risikoausrichtung betrifft. So nimmt das Präsidium die Aufgabe des Risk Committee wahr. Es genehmigt die Standards der Risikoüberwachung sowie Risikolimiten. «Das Präsidium definiert ferner die Kompetenzen, die an die Konzernleitung delegiert werden» (Art 9.3).

Das Präsidium delegiert zudem ein Mitglied in das Risk Subcommittee der Konzernleitung. Dieses Mitglied hat ein Vetorecht. Bei Uneinigkeit zwischen CEO und Präsident des Verwaltungsrats entscheidet das Präsidium (Art 9.6). Der neue Vizepräsident Marco Suter, als ehemaliger Chief Credit Officer ein ausgewiesener Risikospezialist, dürfte diesbezüglich vermutlich zukünftig eine wichtige Rolle spielen.

Zudem unterstützt der Präsident ganz allgemein die Konzernleitung «bezüglich der Entwicklung von Strategien, Plänen und Zielsetzungen» (Art 11.3). Der Group CEO wiederum «bestimmt den Geschäftsgang des Konzerns» und stellt sicher, dass «Entscheidungen in hoher Qualität und zeitgerecht getroffen werden» (Art 17.2). Wie diese Qualität gemessen wird, sagt das Reglement allerdings nicht.