Dicke Post für den Zürcher Immobilienkonzern USI Group Holdings. Eine Aktionärsgruppe hat gegen das börsenkotierte Unternehmen beim Handelsgericht Zürich Ende August Klage eingereicht. Das Ziel: Anfechtung der Generalversammlung vom 20. Juni. Grund für die Unruhe ist eine Nennwertreduktion der Aktien von 67.85 Franken auf 10 Franken gepaart mit einer Kapitalerhöhung zwecks Schuldenreduktion.

Die neuen Aktien sollen dann im Tausch gegen Anteile der «unbekannten» Firma namens Goldlink ausgegeben werden, mittels Wandelanleihen. An der Generalversammlung sei weniger als ein Fünftel das Aktienkapitals vertreten gewesen. Die Kläger befürchten eine «totale Verwässerung» des Aktienkapitals. Die bisherigen Aktionäre würden faktisch enteignet.

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Mit Rekordzinsen künstlichen Verlust herbeiführen

Dazu meint ein Sprecher von USI: «Seit Mai 2013 haben wir wiederholt über ihre Verhandlungen zum Erwerb von Vermögenswerten in Asien in der Form von Aktien der Goldlink United informiert. Dabei wurde Art und Bewertung dieser Vermögenswerte beschrieben, soweit der jeweilige Stand der Verhandlungen es erlaubte.» Auch der Vorwurf der faktischen Enteignung weist der USI-Sprecher weit von sich. «Richtig ist, dass die Beteiligungsquote der bisherigen Aktionäre an der Gesellschaft durch die Transaktion sinkt. Dies geschieht bei jeder Kapitalerhöhung mit Ausschluss der Bezugsrechte, wie sie nicht unüblich sind. Wertmässig profitieren jedoch die bisherigen Aktionäre», so der Sprecher.

Weiter werfen die Kläger in einer Mitteilung der Geschäftsführung Missmanagement vor. So sei seit dem Tode von Firmengründer Vittorio Lanfranconi 2011 ein Wertverlust des Immobilienportfolios um mehr als zwei Drittel erfolgt. Die Immobilien seien mehrheitlich dem Staat oder an staatliche Institutionen vermietet, die Werthaltigkeit sei darum unverändert gegeben. «Die Bewertung des Anlagevermögens der USI gemäss ihrer jeweiligen konsolidierten Jahresrechnung sank von 249,8 Millionen per Ende 2010 auf 231,0 Millionen per Ende 2011 und 198,4 Millionen per Ende 2012, also insgesamt um ca. 20 Prozent», meint der USI-Sprecher.

Goldenes Aktienpaket für Manager

Die Klägerseite moniert, der Konzern würde künstlich in der Verlustzone gehalten. Dies, indem die mandatierte Managementgesellschaft RP&C International, deren Manager auch im Verwaltungsrat der USI Group Holdings sitzen, und eine Tochter der USI, die PSPI, die wiederum vom RP&C-Management gesteuert würde, seit längerem der USI Group Holding Kredite zu Zinssätzen von über 15 Prozent vergeben. So würden sich die Täter in einem historisch tiefen Zinsumfeld sich selbst zu sehr hohen Zinsen kreditieren - zulasten der USI Group. Dazu meint ein USI-Sprecher: «Der Vorwurf eines künstlichen In-der-Verlustzone-Haltens ist abwegig. Die Gründe für die in Jahren 2011 und 2012 angefallenen Verluste sind in den Geschäftsberichten der Gesellschaft eingehend dargestellt.»

Die Führung der Managementgesellschaft RP&C habe seit dem Ableben von Lanfranconi hohe Verluste ausgewiesen und wolle sich nun mittels des umstrittenen GV-Beschlusses aufgelaufene überhöhte Managementkosten der vergangenen Jahre in Form eines grossen Aktienpakets ausbezahlen lassen. «Die aufgelaufenen Vergütungen für die Geschäftsführung der Gesellschaft waren nicht überhöht», behauptet dagegen die USI.

Angriffe gegen die Wittwe

Weiter habe Beatrix Lanfranconi-Späti versucht, sich Aktien, auf «die sie aus ungeklärten Gründen plötzlich Anspruch erhebt», überschreiben zu lassen, so die Aktionärsgruppe. Dazu liess die Depotbank wenige Tage nach dem Tode des Firmengründers Vittorio Lanfranconi Aktien «routinemässig» aus dem Aktienbuch austragen. Dieser Vorgang sei Gegenstand von Untersuchungen. Nun seien die fraglichen Aktien wieder im Aktienbuch eingetragen.

Das will die Kritisierte so nicht stehen lassen. «Frau Lanfranconi hat an der Generalversammlung der USI Group Holdings vom 20. Juni 2013 nicht teilgenommen. Und sie hatte nie irgendeine Funktion im Verwaltungsrat oder im Management der USI Group Holdings inne», erklärt ihr Sprecher. Frau Lanfranconi habe zudem schon immer (auch zu Lebzeiten ihres Mannes) Anspruch auf Aktien der USI Group gehabt. «Die Hintergründe des Umstandes, dass die Depotbank wenige Tage nach dem Tod von Dr. Victor Lanfranconi die ihm und Frau Lanfranconi zustehenden Aktien aus dem Aktienbuch austragen liess, sind Frau Lanfranconi nicht bekannt. Sie hat dies auch nicht veranlasst», so der Sprecher.

USI-Management reagiert

Weiter monieren die Kläger eine Verletzung des Börsenreglementes. So fehle der USI Group Holdings ein für Publikumsaktionäre zugängliches Geschäftsdomizil am Hauptsitz in Zürich. Es gebe weder Büros, noch einen Domizilhalter noch seien die angegebenen Telefonnummern zielführend. «Die Regularien der SIX Swiss Exchange enthalten keine Vorschriften hinsichtlich eines für Publikumsaktionäre zugänglichen Geschäftsdomizils», kontert der USI-Sprecher.

Auf der Webseite der USI Group reagierte das Management auf die Vorwürfe. Verwaltungsratspräsident Volkert Klaucke schreibt darin, die Firma und deren Anwalt taxiere die Klage als haltlos. Man werde sich gegen die Klage zur Wehr setzen und man erwarte durch die Rechtsstreitigkeit keine Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von USI.