In der Auseinandersetzung um den Einstieg von James Murdoch bei der Basler MCH Group wehrt sich die Messebetreiberin gegen die Übernahmekommission (UEK). Sie legt Beschwerde gegen einen UEK-Entscheid bei der Finanzmarktaufsicht Finma ein.
Die UEK hatte einen Beschluss der ausserordentlichen Generalversammlung vom 3. August für ungültig erklärt, der den Einstieg von Murdoch mit seiner Lupa Systems betrifft. Diese UEK-Entscheidung widerspreche aber den Statuten der MCH Group, teilte die angeschlagene Messebetreiberin am Freitag in einem Communiqué mit.
Die Messebetreiberin möchte bekanntlich mittels einer komplexen Rettungsaktion den Einstieg von James Murdoch – Sohn von Medienmogul Rupert Murdoch – ermöglichen. Im Rahmen einer von den Aktionären an einer ausserordentlichen Generalversammlung bereits abgesegneten Kapitalerhöhung soll so neues Geld an die MCH fliessen.
Doch hat die Übernahmekommission (UEK) eine Einsprache von Vermögensverwalter und MCH-Aktionär Erhard Lee gegen diesen Plan in einem Punkt gutgeheissen. So hat sie nämlich eine an der GV beschlossene «Opting-up»-Klausel für nicht wirksam erklärt.
Übernahmeangebote verhindern
Mit diesen Klauseln will die MCH sicherstellen, dass im Falle eines erfolgreichen Deals keine öffentlichen Übernahmeangebote durch die Verschiebungen im Aktionariat gemacht werden müssen. Die Umschichtungen im Aktienregister könnten nämlich dazu führen, dass die Beteiligung des Kantons Basel-Stadt als MCH-Hauptaktionär vorübergehend über 50 Prozent steigt, diejenige von Murdoch könnte die 33,3-Prozent-Schwelle überschreiten.
Dann wären sowohl die öffentliche Hand wie auch der Milliardärssohn verpflichtet, allen Aktionären ein Übernahmeangebot zu machen. Sie müssten dann je nach dem viel mehr Geld in die Hand nehmen und gegen ihren Willen weitere Anteile des Unternehmens kaufen.
Opting-up für Murdoch abgelehnt
Genau dies sollten diese «Opting-up»-Klauseln verhindern. Während die Übernahmekommission in ihrem Entscheid die Klausel im Fall des Kantons Basel-Stadt nun genehmigte, lehnte sie deren Einführung im Fall von James Murdoch hingegen ab.
Als Grund für die Ablehnung gab die UEK an, dass das übernahmerechtlich erforderliche Quorum der «Mehrheit der Minderheit» nicht erreicht worden sei. Das bedeutet konkret: Stimmenthaltungen an der ausserordentlichen Generalversammlung der MCH Group hätten als Nein-Stimmen mitgezählt werden müssen.
Gemäss Auslegung der MCH Group widerspricht eine solche Art der Stimmenzählung ihren Statuen, wie sie in ihrem Communiqué schreibt. Deshalb legt sie Beschwerde bei der Finma ein.
Ohne diese Opting-up-Klausel darf Murdochs Lupa Systems im Rahmen der vorgesehenen Kapitalerhöhung maximal einen Anteil von einem Drittel an der MCH Group erwerben, ohne eine öffentliches Pflichtangebot machen zu müssen.
Halbjahresabschluss verschoben
Abgesehen von der Opting-up-Klausel sei gemäss den UEK-Verfügungen vom 13. Juli und 20. August aus übernahmerechtlicher Sicht der Weg zur Durchführung der Kapitalerhöhung in der geplanten und von den Aktionären beschlossenen Form frei, schrieb die MCH Gruppe am Freitag weiter.
Wegen der Verzögerung der Kapitalerhöhung verschiebe man auch die Veröffentlichung des Halbjahresabschlusses der MCH vom 2. auf den 30. September. Denn die «Verzögerung der geplanten Kapitalerhöhung bedingt die Einarbeitung des Halbjahresabschlusses 2020 in die entsprechenden Unterlagen, was einen umfassenderen Halbjahresabschluss erfordert», schrieb die MCH Group.
(awp/tdr)
Die Übernahmekommission hat einer Einsprache zugestimmt. Damit wird die an der GV beschlossene «Opting-up»-Klausel für nicht wirksam erklärt. Mehr dazu hier.