In knapp zwei Wochen ist es soweit: Die 124’000 Genossenschafter des Ablegers in Neuenburg und Fribourg sind aufgefordert, ihre Stimme für oder gegen die Verwaltung abzugeben. Sie entscheiden über das Schicksal von Damien Piller (61), Präsident der regionalen Genossenschaft, und drei weiteren Personen.

Der Urabstimmung geht ein monatelanger Streit voraus. Der Krimi mutiert zunehmend zur Schlammschlacht. Das jüngste Kapitel dreht sich um einen zweiseitigen Artikel im Migros-Magazin von dieser Woche. Damien Piller sieht darin eine Ehrverletzung. Er hat die weitere Verbreitung des Textes gerichtlich verbieten lassen und Strafanzeige gegen die Autoren eingereicht.

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Ein Sprecher des Migros Genossenschafts-Bundes (MGB) bestätigt den Sachverhalt auf Anfrage von BLICK. «Herr Piller hat über seine Anwälte beim Gericht in Freiburg ein superprovisorisches Verbot erwirkt, um dem MGB die publizierten Stellungnahmen in Zusammenhang mit der Abstimmung zu verbieten», sagt Migros-Sprecher Tristan Cerf. «Gleichzeitig weist der Entscheid, der ohne Anhörung des MGB ergangen ist, den MGB an, die Gegendarstellung von Damien Piller in den nächsten beiden Ausgaben zu publizieren.»

Unschuldsvermutung verletzt

Piller stossen zwei Passagen sauer auf. Die eine stammt aus der Feder des MGB, die andere ist verfasst vom Genossenschaftsrat der Migros Neuenburg-Freiburg. Der 39-köpfige Rat vertritt gegenüber der Geschäftsleitung die Interessen der lokalen Genossenschaftsmitglieder und Konsumenten im entsprechenden Wirtschaftsgebiet. Er empfiehlt die Abwahl von Piller und dessen drei Mitstreiter.

Der Genossenschaftsrat schreibt im Migros-Magazin von Überweisungen in Höhe von 1,7 Millionen Franken «an Unternehmen von Damien Piller, ohne eine Gegenleistung dafür zu erhalten.» Der MGB schreibt: «Bis heute kann Damien Piller zwei Zahlungen über 1,7 Millionen Franken an von ihm kontrollierte Gesellschaften nicht erklären; die von ihm behaupteten Gegenleistungen wurden widerlegt. Dies bestätigen drei Expertengutachten.»

«Diese Passagen verletzen schwerwiegend die Unschuldsvermutung, auf die mein Mandant Anspruch hat», sagt Piller-Anwalt Philippe Leuba (53). Die Aussagen würden der Ehre von Piller schaden. Sowohl der Genossenschaftsrat als auch der MGB würden den Eindruck erwecken, dass Piller bereits vor Gericht gewesen sei und verurteilt wurde.

Piller weist Vorwürfe zurück

«Völlig inakzeptabel» sei das, so Leuba. Er verweist unter anderem auf ein Gutachten von Anfang Oktober, das den umstritten Regionalfürsten Piller entlastet (BLICK berichtete). Darin heisst es: «Das Gutachten erbrachte keine Beweise für eine unangemessene Anreicherung auf Kosten der Migros

Leuba ergänzt: Bis heute habe keine zivile oder strafrechtliche Justizbehörde festgestellt, dass der fragliche Millionenbetrag an Unternehmen im Besitz von Damien Piller geflossen sei, ohne dass dafür eine gleichwertige Gegenleistung gewährt wurde. Piller weise sämtliche Vorwürfe klar von sich. «Herr Piller wurde noch nicht einmal von der Polizei einvernommen», so Leuba.

Und wie geht es jetzt weiter? Die Ausgangslage ist völlig offen. Das letzte Wort haben die Genossenschafter. Bis zum 16. November können sie ihre Stimme brieflich abgeben. Die Portokosten übernimmt die Migros.

Dieser Artikel wurde zuerst im Wirtschaftsressort des «Blick» veröffentlicht.