Der Schweizer Großbank UBS droht auch in Frankreich eine hohe Strafe wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Die von den Behörden in einem laufenden Verfahren geforderte Sicherheitsleistung von 1,1 Milliarden Euro bemesse sich an der Höhe der möglichen Bussgeldzahlung, sagte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Paris. Falls die UBS schuldig gesprochen werde, müsse die Bank eine Busse bezahlen, die der Hälfte des Volumens der betroffenen Transaktionen entspreche. Das Institut habe nun bis zum 30. September Zeit, das Geld zu überweisen.

Die französischen Behörden verdächtigten die UBS, reichen Kunden von 2004 bis 2012 dabei geholfen zu haben, Gelder vor dem französischen Fiskus zu verstecken. Die Untersuchung läuft seit 15 Monaten, nun teilte die UBS mit, dass die französischen Behörden ein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet hätten. Frankreich werfe der UBS Beihilfe zur Geldwäsche der Erträge von Steuerhinterziehung vor.

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«Sicherheitsleistung ungerechtfertigt»

«Wir werden unseren Standpunkt weiterhin mit Vehemenz verteidigen», entgegnete die UBS. In den vergangenen Jahren habe die Bank alles getan, um diese Sache beizulegen. UBS hält die Sicherheitsleistung von 1,1 Milliarden Euro für ungerechtfertigt und will dagegen Berufung einlegen. «Es ist inakzeptabel, dass diese Angelegenheit derart politisiert wurde», hieß es weiter.

Frankreich lehnt Verhandlungen ab

Die sozialistische Regierung Frankreichs geht entschlossen gegen Steuerflucht vor. Nicht nur gegen die Bank selbst, auch gegen drei frühere und amtierende Manager der französischen UBS-Tochter wird ermittelt. Einer mit der Sache vertrauten Person zufolge haben die Behörden der UBS in den vergangenen Wochen angeboten, alle Untersuchungen in Zusammenhang mit Steuerfragen gegen eine Bezahlung von weniger als 100 Millionen Euro beizulegen. Dagegen erklärte eine Person aus dem französischen Finanzministerium, dass das Ministerium Verhandlungen über eine Einigung abgelehnt habe.

Verdacht auch in Deutschland und Belgien

UBS steht auch in anderen Ländern im Verdacht, Kunden beim Verstecken von Schwarzgeld geholfen zu haben. Dies gilt etwa für Deutschland und Belgien. In den USA konnte die größte Schweizer Bank 2009 mit der Bezahlung einer Strafe von 780 Millionen Dollar eine Anklage wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung abwenden. In den letzten Jahren hat sich die Bank bemüht, Kunden mit unversteuerten Geldern los zu werden.

Nicht die einzige Altlast

Steuerfälle sind nicht die einzige Altlast für die UBS. Es ist nicht auszuschließen, dass verschiedene laufende Untersuchungen etwa zum Devisenmarkt oder zu US-Hypothekenpapieren noch zu Strafen führen könnten. Die Analysten der Zürcher Kantonalbank (ZKB) machen bei der UBS noch eine Vielzahl möglicherweise kostspieliger Rechtsrisiken aus. Am kommenden Dienstag veröffentlicht die Bank den Abschluss des zweiten Quartals. «Die ausstehenden möglichen Rechtskosten werden sicher eines der Hauptthemen sein», prognostizierte ZKB-Analyst Andreas Brun.