Das Strafgericht Lugano hat zwei ehemalige Tessiner Bankdirektoren wegen Betrugs zu teilbedingten Haftstrafen von drei Jahren verurteilt. Die Verantwortlichen der Adamas Bank - später Bipielle Bank - sollen zum Schaden ihrer Kunden ein Finanzloch von rund 32 Millionen Franken verursacht haben.
In den Betrugsfall waren weitere Tessiner Finanzgesellschaften verwickelt. Zwei Verantwortliche dieser Firmen standen ebenfalls vor Gericht. Sie wurden zu bedingten Haftstrafen von zwei Jahren respektive 18 Monaten verurteilt.
Richter Claudio Zali betrachtete alle Vorwürfe der Anklage als bestätigt. Den vier Beschuldigten wurde - in unterschiedlicher Verantwortung - Betrug, Veruntreuung, Dokumentenfälschung und Geldwäsche angelastet. Das Gericht übernahm die Strafanträge der Staatsanwaltschaft.
Imageschaden für Finanzplatz
Die Beschuldigten «haben eine schwere Schuld auf sich geladen», sagte Zali in seiner Urteilsbegründung. Er knüpfte dabei an die Worte der Staatsanwältin Fiorenza Bergomi an, die von einem grossen Imageschaden für den Tessiner Finanzplatz sprach.
Kunden, die auf Basis eines langjährigen Vertrauensverhältnisses ihr Vermögen bei den betroffenen Finanzinstituten investiert oder deponiert hätten, seien mit Arglist betrogen worden. Die Deliktsumme habe bei rund 105 Millionen Franken gelegen, sagte der Richter
Der Schaden wurde in der Anklageschrift auf 32 Millionen Franken beziffert. Wegen der Verjährung einzelner Posten kalkulierte ihn das Gericht im Urteil auf 28 Millionen Franken.
Finanzlöcher gestopft
Die Straftaten ereigneten sich gemäss Anklageschrift in den Jahren 1996 bis 2003. Die «Bombe platzte» - wie Staatsanwältin Fiorenza Bergomi es formulierte - als im Jahr 2003 Kunden entdeckten, dass ein Teil ihres angelegten Vermögens verschwunden war.
Die vier Angeklagten, die sich während der Verhandlung geständig und reuig zeigten, haben nach eigenen Angaben Kundengelder der Bank und der diversen Gesellschaften systematisch zum Stopfen von Finanzlöchern verwendet.
Vor allem eine der Finanzgesellschaften soll bereits über einen längeren Zeitraum hoch verschuldet gewesen sein. Zwar sei das nicht die Schuld der Angeklagten gewesen. Aber diese hätten versucht, die Geschäfte «zu retten», statt die Probleme öffentlich zu machen. Finanzlöcher wurden in Folge immer wieder verschoben.
Sobald Kunden neues Kapital in eine der Gesellschaften investierten oder auf einem Bankkonto deponierten, seien mit dem Geld offene Rechnungen beglichen und andere Kunden ausbezahlt worden. Keiner habe aus Angst um seine Karriere und möglichen Rechtsfolgen die Notbremse gezogen.
Keine persönliche Bereicherung
Positiv wurde den Beschuldigten angerechnet, dass die Betrugsmasche nicht zur persönlichen Bereicherung gedient habe. Berücksichtigt wurde auch die lange Verfahrenszeit von zehn Jahren. Gemäss Richter ist dies mit der komplexen Aktenlage zu erklären. Vorwürfe machte er der Staatsanwaltschaft deshalb nicht.
Die Mehrheit der geschädigten Kunden ist inzwischen von der Bipielle Bank - die sich in Auflösung befindet - ausbezahlt worden, wie vor Gericht bekannt wurde. Die Bank forderte daher als Privatklägerin 30 Millionen Franken von den Angeklagten. Der Richter verwies auf den Zivilweg.
(chb/sda)