Die Wettbewerbskommission (Weko) büsst die Galenica-Tochter HCI Solutions mit gut 4,5 Millionen Franken. HCI Solutions habe in der Schweiz eine marktbeherrschende Position bei elektronischen Medikamenteninformationen inne und diese missbraucht, schreibt die Weko.

Bei der Untersuchung, die bereits im Dezember 2012 eröffnet worden war, ging es um die Kommerzialisierung von elektronischen Medikamenteninformationen. Der Zugang zu diesen Informationen sei essentiell für das Funktionieren des Marktes, schreibt die Weko. Grossisten, Spitäler, Apotheken, Ärzte und Drogerien seien beim Vertrieb, der Abgabe und Abrechnung von Medikamenten auf elektronische Medikamenteninformationen angewiesen.

Systematisches Wettberwerbsbehindern

Die Untersuchung richtete sich ursprünglich gegen die drei Galenica-Töchter Documed, e-mediat und HCI Solutions, die inzwischen in der HCI Solutions zusammengefasst sind.

Die Weko stellte am Dienstag fest, dass HCI Solutions seit 2012 in ihre Verträge mit Softwarehäusern systematisch Klauseln aufgenommen habe, die zum Ziel gehabt hätten, die Verwendung von Datenbanken anderer Anbieter zu verhindern. Zudem habe HCI Solutions den Pharmaherstellern die Aufnahme von deren Medikamenteninformationen in ihre Datenbanken nur gekoppelt mit weiteren Dienstleistungen angeboten.

Galenica zieht Entscheid weiter

Der Entscheid der Weko kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Galenica stellte in einer Stellungsnahme vom Dienstag fest, dass die Verfügung der Weko sachlich und rechtlich falsch sei. Man werde den Entscheid deshalb an das Bundesverwaltungsgericht weiterziehen.

Weko-Vizedirektor Olivier Schaller stellte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda fest, dass sich das Sekretariat der Weko sehr lange um eine einvernehmliche Lösung mit Galenica bemüht habe. Da kein Konsens habe erzielt werden können, sei die Untersuchung fortgesetzt worden. Das Verfahren gegen Galenica sei nicht einfach zu führen gewesen, da Galenica nach dem Scheitern der Verhandlungen über eine einvernehmliche Lösung gegen ihn persönlich und zwei mit der Untersuchung beauftragte Mitarbeiter ein Ausstandsbegehren gestellt habe, das vom Bundesverwaltungsgericht aber als unbegründet bezeichnet worden sei, sagte Schaller.

Bussenhöhe im üblichen Rahmen

Ein Vergleich der Höhe der Busse mit anderen Weko-Erlassen ist schwierig. Die Busse gegen die Galenica-Tochter liege im Rahmen dessen, was laut Gesetz in solchen Fällen möglich sei, sagte Schaller. Die Höhe hängt laut Weko grundsätzlich von der Schwere und der Dauer des Verstosses ab, aber auch davon, ob das Unternehmen bereits in der Vergangenheit gegen das Kartellgesetz verstossen habe. Im Jahr 2008 hatte die Weko gegen die damalige Galenica-Tochter Documed eine Busse von 50'000 Franken verhängt.

Im vergangenen Dezember hatte die Weko eine Busse von 99,1 Millionen Franken an 16 Banken und 5 Broker für Kartellabsprachen bei der Festlegung von Referenzzinssätzen und Zinsderivaten ausgesprochen. Laut Schaller mussten dabei gewisse Banken nicht mehr als jetzt Galenica bezahlen.

(sda/ise)

Partner-Inhalte