Um den letzten Willen einer verstorbenen Person zu respektieren und vor allem um Streit und Missgunst unter den Erben zu vermeiden, drängt sich eine frühzeitige Nachlassplanung auf. Das VZ Vermögenszentrum hat einen Leitfaden in fünf Schritten erstellt.

- Ausgangslage: Zunächst gilt es, sämtliche Vermögenswerte aufzulisten. Dazu gehören Eckdaten zum familiären Hintergrund, der Güterstand, bereits vorhandene Ehe- und Erbverträge, Testamente. Diese systematische Analyse hilft später, den Nachlass genau zu bestimmen.

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- Güterrechtliche Auseinandersetzung: Vor der Verteilung des Erbes müssen die Vermögensteile ermittelt werden, die in den Nachlass fallen. Bei Eheleuten führt dies zu einer güterrechtlichen Auseinandersetzung. Sowohl im Todesfall als auch bei einer Scheidung wird das eheliche Vermögen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Leben sie im Güterrecht der Errungenschaftsbeteiligung, bedeutet dies eine Aufteilung in Eigengut und Errungenschaft. Zum Eigengut zählt alles, was einem Ehepartner schon vor der Heirat gehört, und das, was ihm während der Ehe als Erbschaft oder Schenkung zufiel. Zur Errungenschaft zählt alles, was die Ehegatten in der Ehe erworben haben, so beide Erwerbseinkommen seit der Heirat.

- Festlegung der Erbaufteilung: Im dritten Schritt wird ermittelt, wer wie viel vom Nachlass erhalten soll. Bestehen keine Abweichungen vom Gesetz, sind keine besonderen Massnahmen nötig. Allerdings entspricht diese Aufteilung sehr häufig nicht den eigenen Wünschen.

Im Rahmen einer professionellen Nachlassplanung schlägt ein Berater diverse Möglichkeiten vor wie: Schenkungen, Erbvorbezüge, Nutzniessungs- und Wohnrechte, Zuweisung des gesamten Vorschlags an den überlebenden Ehegatten, Wechsel des Güterstands, Aufsetzen oder Ändern eines Testaments, Ehe- oder Erbverträge, Erbverzicht, Abschluss von Lebensversicherungen. Zudem berücksichtigt der Berater die steuerlichen Auswirkungen der einzelnen Massnahme für den Erblasser und für die Erben.

- Testament und Verträge: Danach geht es um die Umsetzung der verschiedenen Massnahmen, beispielsweise um Erbvorzüge und um die fachkundige Ausformulierung des Testaments, damit dieses später nicht angefochten werden kann.

- Willensvollstrecker: Soll der letzte Wille wirklich so umgesetzt werden, wie dies der Erblasser wünscht, namentlich bei verzwickten familiären Verhältnissen (mehrere Ehen mit Nachkommen) oder bei komplexen Vermögensverhältnissen, lohnt sich der Einsatz eines Willensvollstreckers. Dieser sollte sinnvollerweise bereits in die Nachlassplanung einbezogen werden.



Ratgeber fürs Erbe: Vorsorge-Tipps

«Erben und Schenken»: Ratgeber des VZ Vermögenszentrums und des Hauseigentümverbands über Testamente, Erbverträge, Erbvorbzüge, Pflichteile und Steuern. Mit vielen Tipps zur Erbschaftsplanung. VZ-Ratgeber, Zürich 2004, 100 S., Fr. 29.-. «Im Reinen mit den letzten Dingen»: Handbuch von Karin von Flüe, das finanzielle, rechtliche und organisatorische Fragen nach dem Todesfall behandelt. Beobachter Buchverlag, Zürich 2004, 160 S., Fr. 26.-.

«Ehe- und Erbrecht»: Ein Leitfaden für Braut- und Eheleute, herausgegeben vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, Web-Adresse: www.bj.admin.ch/d/eazw-index.html.

Weitere Informationen:www.vzonline.chwww.notariate.zh.cha