Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat der sogenannten Too-Big-To-Fail-Vorlage zugestimmt. Dabei blieb er in in der Detailberatung meist auf der Linie des Erstrats.

So beschloss er mit 103 zu 52 Stimmen, dass die Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finma) die Anforderungen an die Eigenkapitaldecke von systemrelevanten Grossbanken senken muss, wenn diese ihre Risiken senken.

Der Bundesrat hatte hier eine Kann-Formulierung vorgeschlagen: Wenn systemrelevante Grossbanken ihre Sanier- und Liquidierbarkeit über die Anforderungen des Bundes hinaus verbesserten, könne die Finma deren Eigenmittelanforderungen senken.

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Schon der Ständerat war aber der Meinung, dass den Grossbanken diese Rabatte zwingend gewährt werden müssen. Die Ratslinke sieht darin eine Aushöhlung der Eigenmittelvorschriften.

Der Nationalrat legte im Gegensatz zum Ständerat auch gleich fest, dass der Rabatt vollständig gewährt werden muss, «sofern die Weiterführung der systemrelevanten Funktionen in der Schweiz umgesetzt ist».

Eigenhandel nicht einschränken

Nichts wissen wollte der Nationalrat von einem Antrag aus den Reihen der SP und der Grünen, die den Eigenhandel der systemrelevanten Grossbanken «auf ein geschäftsnotwendiges Minimum» einschränken wollten.

Antragssteller Hans-Jürg Fehr (SP/SH) verwies auf den letzte Woche bekannt gegebenen 2,3-Milliardenverlust, den die UBS wegen risikoreichen Geschäften eines Händlers erlitt. Dieser Vorfall zeige, wie gefährlich der Eigenhandel sei, sagte Fehr.

Laut Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf ist der Vorschlag der Ratslinken nicht praktikabel: Eine Abgrenzung zwischen Eigenhandel, der für die Geschäftsführung notwendig ist, und jenem, der einzig der Erwirtschaftung eines Gewinnes dient, sei sehr schwierig vorzunehmen.

Differenzen schuf der Nationalrat bei den steuerlichen Rahmenbedingungen, die für die Schaffung der Eigenkapitaldecken gelten sollen.

Verrechnungssteuer für fünf Jahre sistieren

Mit 115 zu 63 Stimmen sprach sich der Nationalrat dafür aus, dass die Verrechnungssteuer während fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes ausgesetzt werden soll. Vergeblich wehrte sich Bundesrätin Widmer-Schlumpf gegen diese Massnahme.

Damit werde eine Lücke geschaffen, die nicht nötig sei. Der Bundesrat habe dem Parlament bereits eine Botschaft zugeleitet, die bei der Verrechnungssteuer einen Wechsel zum Zahlstellenprinzip vorsehe.

Damit würden die Rahmenbedingungen für die Ausgabe der sogenannten Pflichtwandelanleihen (CoCo-Bonds) in der Schweiz verbessert. Mit einem fünfjährigen Unterbruch der Verrechnungssteuer werde zudem der Steuerhinterziehung Tür und Tor geöffnet.

Unterstützt wurde Widmer-Schlumpf nur von den linken Parteien. Aus der vorübergehenden Nichterhebung der Verrechnungssteuer drohe ein Dauerzustand zu werden. Das könne sich die Schweiz nicht leisten.

Stempelabgabe auf Obligationen streichen

Mit dem Hinweis auf die Steuerausfälle versuchte die Linke auch zu verhindern, dass die Stempelabgabe auf der Ausgabe von Obligationen abgeschafft wird. Dies schlug der Bundesrat vor, um die Voraussetzungen für die Ausgabe von CoCo-Bonds in der Schweiz zu schaffen.

Hildegard Fässler (SP/SG) warf der Ratsrechten eine Salamitaktik vor. Immer wieder werde an der schrittweisen Demontage der Stempelsteuer gearbeitet. Im vorliegenden Fall gehe es um jährliche Steuerausfälle von über 200 Millionen Franken. Die SP sei mit der Streichung nur einverstanden, wenn aufgezeigt werde, wo dieses Geld kompensiert werden soll.

Der Rat folgte jedoch der Finanzministerin. Diese betonte die Bedeutung dieser Massnahme für das Gesamtkonzept des Bundesrats zur Eindämmung der Grossbankenrisiken. Dieses sieht vor, dass die Banken ihre Eigenmitteldecken deutlich aufstocken müssen. Ein Teil davon dürfen sie in Pflichtwandelanleihen halten, die bei drohender Insolvenz in Eigenkapital umgewandelt werden müssen.

Laut Widmer-Schlumpf sollten die durch die Aufgabe der Stempelabgabe auf Obligationen verursachten Steuerausfälle dank der Ankurbelung des Obligationenmarktes kompensiert werden können.

(laf/tno/sda)