Der Fall um den Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz ist um ein Kapitel reicher. Die Zürcher Staatsanwaltschaft III eröffnet eine Strafuntersuchung gegen unbekannt wegen Bankgeheimnisverletzung. «Wir können die Eröffnung einer solchen Strafuntersuchung bestätigen», sagt Sprecher Erich Wenzinger nach Recherchen der «Handelszeitung».
Hintergrund der neuen Strafuntersuchung ist die Publikation von privaten Banktransaktionen im Jahr 2016. Damals veröffentlichte der Finanzblog «Inside Paradeplatz» detaillierte Informationen zu Transaktionen des Ex-Aduno-Chefs Beat Stocker von seinen Konti bei der Bank Julius Bär. Unter anderem flossen dabei Millionenbeträge an seinen Freund und Geschäftspartner Pierin Vincenz. Gegen beide, Vincenz und Stocker, läuft seit bald zwei Jahren eine Strafuntersuchung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung.
Ex-Kadermann der Bank Julius Bär
Aufgeschreckt durch die wiederholten Indiskretionen und Finanzdetails gab die Bank Julius Bär im Herbst 2016 eine interne Untersuchung in Auftrag: Sie sollte herausfinden, wer im Finanzkonzern die mutmassliche Bankgeheimnisverletzung begangen habe. Gemäss mehreren Quellen förderte die Untersuchung, die eine externe Anwaltskanzlei durchführte, damals drei Tatverdächtige zutage. Besonders brisant: Einer davon soll ein ehemaliger Kadermann der börsenkotierten Bank sein, sagen zwei Insider übereinstimmend.
Die Verletzung des Bankgeheimnisses ist ein Offizialdelikt. Es droht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Dies gilt für den, der ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Organ, Angestellter, Beauftragter oder Liquidator einer Bank anvertraut worden ist. Gleichermassen macht sich aber auch strafbar, wer dieses Geheimnis weiteren Personen offenbart.