Die grossen Anwaltskanzleien der Schweiz sind seit den 90er Jahren rasant gewachsen. Etliche Zusammenschlüsse haben die Branche in Bewegung gebracht. Als wichtigster Meilenstein wurde 1991 aus Lenz und Stähelin die heute schweizweit grösste Kanzlei Lenz & Stähelin mit rund 140 Anwälten. 1999 versuchte dann die Schweizer Kanzlei Meyer Lustenberger sich international mit Partnerkanzleien zum gigantischen Verbund BBLP mit über 400 Anwälten zusammenzutun. Der Verbund scheiterte später.

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Mandate sind vergeben

Im Jahr 2000 rückte Schellenberg & Wittmer mit 83 Anwälten zu den Top Ten auf durch den Zusammenschluss von Schellenberg & Haissly sowie Brunschwig Wittmer. Im gleichen Jahr hebelten sich die Anwälte von Vischer ebenfalls durch eine interkantonale Fusion in die gleiche Liga hinauf. 2001 entstand aus den Büros Pestalozzi Gmuer & Patry sowie der Genfer Kanzlei Lachenal Brechbühl Cottier Rouget dann die Anwaltsfirma Pestalozzi Lachenal Patry mit 90 Anwälten. Dann herrschte einige Jahre Ruhe an der Spitze. Erst mit ihrer Fusion ist Anfang dieses Jahres Bratschi, Wiederkehr & Buob mit 70 Anwälten nun ebenfalls in die Top Ten der Schweizer Kanzleien aufgestiegen.

Diesen letzten Zusammenschluss wollen Experten allerdings nicht als neuen Impuls für eine weitere Konzentration der Branche verstanden wissen. «Die Mandate und Klienten sind mehrheitlich unter den grossen Büros aufgeteilt. Für weitere Grosskanzleien ist in der Schweiz der Platz begrenzt», sagt Michael Hüppi, Vorstandsmitglied des Schweizerischen Anwaltsverbandes. Mit anderen Worten: Neue Player haben es schwerer, Top-Mandate zu gewinnen, selbst wenn sie die dafür nötige Grösse hätten. Hüppi sieht die neuste Fusion deshalb eher als Einzelfall.

Einzig den Einmarsch des international tätigen Anwaltskonzerns mit weltweit 2000 Anwälten hält Hüppi in den nächsten Jahren allenfalls für möglich. «Dieser Konzern könnte von der liberalen Finanzplatzgesetzgebung in der Schweiz profitieren», glaubt er. Eine Überflutung der Schweiz mit internationalen Kanzleikonzernen sei jedoch nicht zu erwarten, sagt Eric Stupp, Partner von Bär & Karrer, der zweitgrössten Schweizer Kanzlei.

«Wir sind überdies weiterhin überzeugt, dass die Zukunftsaussichten der unabhängigen Schweizer Kanzleien intakt sind.» Dies sieht auch Hüppi so: «Mittlere und kleine Kanzleien können auch ohne grosse Mandate in der Schweiz weiterbestehen.»

AGs aus Haftungsgründen

Weil dem so ist, glauben beide Anwälte ebenfalls nicht, dass der derzeit stattfindende Paradigmenwechsel bei der Rechtsform der Kanzleien zu weiteren Strukturveränderungen führen wird. Seit 2006 dürfen nämlich Kanzleien in immer mehr Kantonen Aktiengesellschaften sein. Traditionellerweise mussten die Anwälte sich als unabhängige Partner zusammentun, was haftungsrechtlich besonders bei den grossen Mandaten problematisch war. Denn trotz Versicherung drohte den Partnern einer Kanzlei im Schadensfall die Haftung für einen Fehler ihres Kollegen mit dem eigenen privaten Vermögen.

Inzwischen ist die Rechtsform der AG in Basel-Stadt, Bern, Obwalden, Tessin, Zug und Zürich erlaubt. Theoretisch erleichtert das Rechtskleid der AG den Kanzleien neue Partnerschaften und Zusammenarbeitsformen. In der Realität sieht es allerdings anders aus.

In Zürich wurde die Umwandlung der Rechtsform von Bär & Karrer initiiert. Seit letztem Herbst ist die Kanzlei nun selbst eine AG. «Auf die Mandatsarbeit hat die Rechtsformänderung keine Auswirkungen», stellt Stupp klar fest. Auch strukturell habe sich nur wenig geändert; nämlich bloss die Einführung eines Verwaltungsrates anstelle der ehemaligen Geschäftsleitung sowie die Durchführung von Generalversammlungen statt Partnersitzungen. «Strategieentscheide wie beispielsweise das Eingehen von Kooperationen hängen unseres Erachtens nicht von der gewählten Rechtsform ab, sondern von den Bedürfnissen der Klienten», sagt Strupp. «Verstärkte Kooperationen oder auch eine Änderung der Branchenstruktur werden ihren Ursprung eher in den Zeichen der Zeit haben als in der Rechtsformänderung», bestätigt auch Hüppi.