Der Bundesrat will das über hundertjährige Erbrecht der heutigen Zeit anpassen. Unverheiratete sollen ihrem Lebenspartner künftig einen grösseren Teil ihres Vermögens vererben können. Dazu will der Bundesrat die gesetzlichen Pflichtteile für Kinder und Ehepartner verkleinern.

Dadurch bliebe mehr Vermögen übrig, über das der Erblasser frei verfügen könnte – und das er beispielsweise seiner langjährigen Lebenspartnerin oder deren Kinder vermachen könnte. Einen entsprechenden Vorschlag schickte der Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung.

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Pflichtteile wird es weiter geben

Es gehe darum, mehr Flexibilität zu bieten, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga vor den Medien. Von grösseren Änderungen im Erbrecht – etwa der Gleichstellung von Konkubinats- und Ehepaaren – sieht der Bundesrat ab. «Wir stellen das Erbrecht nicht auf den Kopf», sagte die Justizministerin.

Auch am Konzept der Pflichtteile wird nicht gerüttelt. Der Erblasser soll wie bisher nur beschränkt entscheiden können, was mit seinem Vermögen nach dem Tod geschieht, denn Kinder und der Ehepartner sollen nach wie vor einen Anspruch auf einen Mindestteil der Erbschaft haben.

Weniger für die Ehepartner, nichts mehr für die Eltern

Der Bundesrat möchte die Pflichtteile für Kinder und Ehepartner jedoch reduzieren. Konkret soll Kindern künftig vom gesetzlichen Erbteil statt drei Viertel nur noch die Hälfte als Pflichtteil zustehen. Für Ehepartner soll der Anspruch von der Hälfte auf einen Viertel des Erbteils reduziert werden.

Der Pflichtteil für die Eltern soll ganz gestrichen werden. Heute fällt der Nachlass eines Erblassers, der nicht verheiratet ist und keine Kinder hat, grundsätzlich seinen Eltern zu. Die Hälfte des Nachlasses ist dabei pflichtteilsgeschützt – kann also niemand anderem vererbt werden.

In vielen Fällen stehe ein faktischer Lebenspartner dem Erblasser aber näher als den Eltern, schreibt der Bundesrat im erläuternden Bericht. Daher solle der Pflichtteil für die Eltern ersatzlos gestrichen werden.

Lösung für stossende Einzelfälle

Durch die Reduktion der Pflichtteile könnte der Erblasser bei einem grösseren Teil seines Vermögens entscheiden, wer es erben soll. Damit könnten beispielsweise Lebenspartner oder Stiefkinder stärker begünstigt werden. Diese sollen aber auch künftig nur erben, wenn der Erblasser diesen Wunsch vor seinem Tod explizit festhält.

Dass Lebenspartner oder Stiefkinder beim Erbe leer ausgehen, kann nach Ansicht des Bundesrats in Einzelfällen stossend sein, etwa wenn der Partner sein Arbeitspensum reduziert hat, um die Kinder zu betreuen oder den Erblasser zu pflegen.

Familienunternehmen profitierten

In gewissen Fällen soll der Lebenspartner daher einen Teil der Erbschaft verlangen können. Ein sogenanntes Unterhaltsvermächtnis soll gewährt werden, wenn der überlebende Partner darauf angewiesen ist und es für die Erben aufgrund ihrer finanziellen Lage zumutbar ist. Auch Stiefkinder, die vom Erblasser unterstützt worden waren, sollen einen neuen Rechtsanspruch erhalten.

Die Reduktion der Pflichtteile würden laut dem Bundesrat auch die Nachfolgeregelung in Familienunternehmen erleichtern, da ein grösserer Teil des Vermögens einem einzigen Nachkommen hinterlassen werden könnte. Das sei für die Unternehmen wichtig, da es dazu beitrage, die Zersplitterung zu verhindern, sagte Sommaruga.

Bei Todesgefahr zum Smartphone greifen

Auch der technologische Fortschritt soll Einzug halten ins über hundert Jahre alte Erbrecht: Ein Nottestament soll künftig per Video aufgezeichnet werden können, zum Beispiel mit dem Smartphone. Eine Person, die wegen unmittelbarer Todesgefahr kein normales Testament erstellen kann, könnte die Verfügung aufzeichnen – und sie «bei ausreichender Netzabdeckung sogar per E-Mail oder auf einem anderen Weg weiterleiten», wie der Bundesrat schreibt.

Mit der Modernisierung des Erbrechts erfüllt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments. National- und Ständerat waren sich allerdings nicht einig gewesen, wie weit diese gehen soll: Die kleine Kammer hatte zunächst eine erbrechtliche Gleichstellung von unverheirateten Paaren mit Ehepaaren verlangt, der Nationalrat hatte dies jedoch abgelehnt.

Die Vernehmlassung dauert bis am 20. Juni 2016.

(sda/jfr)