Der angolanisch-schweizerische Investor und ehemalige Staatsfonds-Verwalter, Jean-Claude Bastos, sitzt seit dem 24. September in Angola in Untersuchungshaft. Nun sind Bastos’ Anwälte mit einer Beschwerde gegen seine Inhaftierung vor dem obersten Gerichtshof Angolas abgeblitzt, wie die «Handelszeitung» in ihrer neusten Ausgabe schreibt.

Die Richter der ersten Strafkammer kommen in ihrem Urteil zum Schluss, dass eine Freilassung von Bastos «die Untersuchung beeinträchtigen oder stören» könnte, denn es bestehe weiterhin Fluchtgefahr. Bastos sei Doppelbürger, habe viele Verwandte im Ausland und aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation Einflussmöglichkeiten im Land. Dabei haben die Richter in ihrer Beurteilung auch Bastos’ enge Beziehung zu José Filomeno dos Santos miteinfliessen lassen. Gegen den Sohn des Ex-Präsidenten wird ebenfalls ermittelt.

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Die angolanische Staatsanwaltschaft legt Jean-Claude Bastos diverse Delikte zur Last, darunter Geldwäscherei, Korruption, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Veruntreuung. Die mutmassliche Deliktsumme beträgt rund eine halbe Milliarde Dollar. Erst kürzlich haben mehrere Schweizer Gerichte die Arrestierung von Bankkonten seiner Zuger Firmengruppe Quantum Global in laufenden Steuerstrafverfahren aufgehoben.