Der Wahlkampf 2011 kostet die Bunderatsparteien Millionen. Woher das Geld stammt, legen sie nicht offen – als privatrechtlich organisierte Vereine müssen sie nicht. In der Schweiz besteht kein gesetzlicher Zwang, die Herkunft der Geldgeber zu veröffentlichen. Tatsächlich werden die Parteien erst seit 18. April 1999 in der Verfassung erwähnt; in Artikel 137 wird die staatspolitische Bedeutung formal anerkannt. Einzig in den Kantonen Genf und Tessin verlangen die Kantone teilweise Transparenz. Die Tessiner Parteien müssen Spenden von mehr als 10000 Franken der Staatskanzlei melden. Potenzielle Wahlkandidaten, Initiativ- und Referendumskomitees legen sämtliche Kontoeingänge von mehr als 5000 Franken offen. Politische Parteien, Vereine oder Gruppen die im Kanton Genf an Wahlen teilnehmen, müssen jährlich eine kumulierte Liste der Spendengelder der Finanzdirektion vorlegen. Nicht so auf nationaler Ebene. Die Staatengruppe des Europarates (Greco) listet die Schweiz zusammen mit Schweden als einziges europäisches Land, das die Parteienfinanzierung nicht regelt. Selbst die OSZE zeigte sich nach den Wahlen 2007 besorgt. Hiesige Parteien finanzieren sich über Mitgliederbeiträge, Mandatsabgaben und Spenden selber, müssen im Gegenzug aber keine Offenlegungspflichten verfolgen. Indirekt erhalten die Parteien seit 1972 Fraktionsbeiträge. 7,4 Millionen Franken sind es dieses Jahr, zuvor waren es 4,8 Millionen. Zum Vergleich: Berlin verteilt bis zu 133 Millionen Euro an seine Parteien. 70 Euro-Cents gibt es für jede abgegebene gültige Stimme, 0,38 Cents für jeden Euro, den die Parteien als Spende erhalten. Berücksichtigt werden Spenden von natürlichen Personen bis 3300 Euro. Im Gegenzug müssen die Parteien die Spendenherkunft offen legen. Wer das unterlässt, kassiert eine Busse, die doppelt so hoch ist, wie die nicht deklarierte Spende. Das deutsche Parteiengesetz wurde 1967 beschlossen. Nach mehreren Spendenskandalen, etwa in der Ära von alt Kanzler Helmut Kohl, verschärfte die Justiz 2002 das Gesetz. Seither fallen nicht deklarierte Spenden unter Strafe. In der Schweiz hat die Linke in den vergangenen Jahren immer wieder Vorstösse zu mehr Transparenz in der Parteifinanzierung eingereicht. Sie blieben im bürgerlich geprägten Parlament aber chancenlos. Jüngst haben sich die Anliegen wieder gehäuft, mit einem überraschenden Kleinsterfolg. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates stimmte im Mai knapp einer Motion zu mehr Transparenz zu. In Abstimmungskampagnen soll die Finanzierung offengelegt werden, nicht aber bei den Parteien selbst. Selbst im bürgerlichen Lager tut sich was. SVP-Nationalrat Lukas Reimann (SG) will mit seiner Transparenz-Initiative Parlamentarier verpflichten, sämtliche Nebeneinkünfte und erhaltenen Geschenke offen zu legen. Seit Anfang Juni sammelt der Jungpolitiker Unterschriften. Noch nicht so weit sind Reimanns SP-Kollegen Andi Gross (ZH) und Andy Tschümperlin (SZ). Die beiden wollen noch vor den Parlamentswahlen eine Volksinitiative für Transparenz bei Parteispenden lancieren.

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Der Wahlkampf 2011 kostet die Bunderatsparteien 45 Millionen Franken. Woher das Geld stammt, legen die Parteien nicht offen – als privatrechtlich organisierte Vereine gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Transparenz. Einzig in Genf und im Tessin verlangen die Kantone eine partielle Offenlegung. Die Tessiner Parteien müssen Spenden von über 10 000 Franken der Staatskanzlei melden. Potenzielle Wahlkandidaten, Initiativ- und Referendumskomitees legen sämtliche Kontoeingänge von mehr als 5000 Franken offen. Politische Parteien, Vereine oder Gruppen, die im Kanton Genf an Wahlen teilnehmen, müssen der Finanzdirektion jährlich eine kumulierte Liste der Spendengelder vorlegen.

Geringe Staatsbeiträge. Nicht so auf nationaler Ebene. Die Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (Greco) listet die Schweiz zusammen mit Schweden als einzige europäische Länder auf, welche die Parteienfinanzierung nicht regeln. Hiesige Parteien finanzieren sich über Mitgliederbeiträge, Mandatsabgaben und Spenden, müssen im Gegenzug aber keine Offenlegungspflichten erfüllen. Indirekt erhalten die Parteien seit 1972 Fraktionsbeiträge. 7,4 Millionen Franken sind es dieses Jahr, zuvor waren es 4,8 Millionen. Zum Vergleich: Berlin verteilt bis zu 133 Millionen Euro an die Parteien. 70 Euro-Cent gibt es für jede abgegebene gültige Stimme, 0,38 Cent für jeden Euro, den die Parteien als Spende erhalten. Berücksichtigt werden Spenden von natürlichen Personen bis 3300 Euro. Im Gegenzug müssen die Parteien die Spendenherkunft offenlegen. Wer das unterlässt, kassiert eine Busse, die doppelt so hoch ist wie die nicht deklarierte Spende.

Politik der kleinen Schritte. Das deutsche Parteiengesetz wurde 1967 beschlossen. Nach mehreren Spendenskandalen, etwa in der Ära von Helmut Kohl, verschärfte die Justiz 2002 das Gesetz. Seither fallen nicht deklarierte Spenden unter Strafe. In der Schweiz hat die Linke in den vergangenen Jahren immer wieder Vorstösse zu mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung eingereicht. Sie blieben im bürgerlich dominierten Parlament chancenlos. Jüngst haben sich die Anliegen wieder gehäuft, mit einem überraschenden Kleinsterfolg. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates stimmte im Mai knapp einer Motion zu mehr Transparenz zu. In Abstimmungskampagnen soll die Finanzierung offengelegt werden, nicht aber bei den Parteien selbst.

Selbst im bürgerlichen Lager tut sich was. SVP-Nationalrat Lukas Reimann (St. Gallen) will mit seiner Transparenz-Initiative Parlamentarier verpflichten, alle Nebeneinkünfte und erhaltenen Geschenke offenzulegen. Seit Anfang Juni sammelt der Jungpolitiker Unterschriften. Noch nicht so weit sind Reimanns SP-Kollegen Andreas Gross (Zürich) und Andy Tschümperlin (Schwyz). Die beiden wollen noch vor den Parlamentswahlen eine Volksinitiative für Transparenz bei Parteienspenden lancieren.