Heute beginnt die zweite Runde im Prozess gegen die UBS in Frankreich. Wie stehen die Chancen der Grossbank?
Es handelt sich um einen epischen Fight, der seit Jahren vor zahlreichen Gerichten tobt. Bis jetzt hat die UBS jedes Mal verloren, selbst vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Bundesgericht. Weil der jetzige Prozess ein Neubeginn ist, stehen die Chancen aber wesentlich besser. Es ist nicht nur ein Akten-Prozess, wo es um Rechtsfragen geht. Sondern das Verfahren wird in der zweiten Instanz nochmals begonnen.

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Peter V. Kunz ist Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern.

Peter V. Kunz ist Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern.

Quelle: Manu Friederich

Was hat die UBS aus dem ersten Prozess gelernt – und wird sie nun anders machen?
Sie war offensichtlich nicht glücklich mit ihrem Hauptanwalt in der ersten Instanz und hat ihr Rechtsteam neu aufgestellt. In der Sache wird sich nicht viel ändern, sie wird ihre bisherigen juristischen Argumente wiederholen. Vermutlich wird sie aber etwas sanfter auftreten. Ihr Auftritt im ersten Verfahren wirkte extern relativ aggressiv. Sie äusserte sich beispielsweise sehr negativ über frühere Angestellte von UBS Frankreich. Das dürfte nicht gut angekommen sein beim Gericht: Goliath stand David gegenüber. Die UBS wird nun etwas menschlicher erscheinen wollen.

Ein wichtiges Argument der UBS ist das Zinsbesteuerungsabkommen der Schweiz mit der EU von 2004, welches Schweizer Banken das Geschäft mit ausländischen Kunden unter Einhaltung des Bankgeheimnisses erlaubt. Dieses Argument hat im ersten Prozess offenbar nicht verfangen.
Das Argument war schon in der ersten Instanz wichtig für die Verteidigung der UBS. Das Zinsbesteuerungs-Abkommen entlastet die UBS, allerdings nicht klar und eindeutig: Es kann unterschiedlich interpretiert werden. Im ersten Prozess wurde aber durch das Gericht gar nicht auf das Argument eingegangen. Nun muss sich das neue Gericht ernsthaft damit auseinandersetzen, das war im ersten Prozess nicht der Fall, es hat es damals schlicht ignoriert.

«Vermutlich wird die UBS etwas sanfter auftreten. Ihr Auftritt im ersten Verfahren wirkte extern relativ aggressiv.»

Die UBS musste im Sommer 2019 45'000 Daten Kundendaten an die französischen Steuerbehörden liefern. Das Bundesgericht stimmte der Lieferung nur unter der Bedingung zu, dass die Daten nicht in den Prozess einfliessen. Wird sich Paris daran halten?
Die französischen Steuerbehörden dürfen diese Daten aufgrund des sogenannten Spezialitätsprinzip nicht weitergeben. Ich glaube, dass sie sich daran halten werden. Frankreich ist ein Rechtsstaat. Wenn sie die Daten preisgeben würden, wäre das ein Skandal. In so einem Fall müsste der Bundesrat intervenieren, ginge es doch um die Schweizer Souveränität.

Für viel wahrscheinlich halte ich aber Medienlecks: Dass in den nächsten Wochen durch Lecks Steuerdaten in den Medien veröffentlicht werden, damit das Image der UBS leidet. Das Gericht besteht aus Menschen und entscheidet auch emotional. Vor diesem Hintergrund würden mich solche Leaks, die die UBS anschwärzen, nicht überraschen.

Sie erwarten eine Medienkampagne gegen die UBS?
Absolut. Man muss sich bewusst sein: Wir haben ein neues Gericht, dass den Prozess wieder aufrollt. Eine Grossbank ist ohnehin in einer schwierigen Position, eine ausländische Grossbank erst recht. Viele Menschen mögen Grossbanken nicht. Ein Gericht argumentiert auch emotional, dies liess sich im ersten Prozess beobachten. Weil die Beweise gegen die UBS relativ schwach sind, wird die Anklage versuchen, Emotionen zu schüren. Denn die Beweislage spricht eigentlich für einen Freispruch für die UBS.

Auch bei einer Verurteilung darf die UBS mit einer tieferen Busse rechnen, weil sich die Rechtslage geändert hat: Nun muss die Busse auf den hinterzogen Steuern basieren, und nicht wie im ersten Prozess auf den hinterzogenen Vermögen...
Wie gesagt: Eigentlich müsse die UBS freigesprochen werden, ausser die Anklageschrift könnte heute neue, überzeugende Beweise vorlegen. Für das Urteil der ersten Instanz gab es keine Beweise. Wenn nun keine neuen Beweise vorgelegt werden sollten, kann der UBS nicht ein systematisches Fehlverhalten vorgeworfen werden. Der Vorwurf ist schlicht nicht gegeben.

Sollte es dennoch zu einem Urteil kommen, müsste die Höhe der Busse tatsächlich erheblich reduziert werden. Als Massstab für die Busse gelten neu nicht die hinterzogenen Vermögenswerte, sondern nicht bezahlte Steuerbeträge. Selbst in einem Wort-Case-Szenario mit einer Verurteilung der UBS würde die Busse wesentlich tiefer ausfallen – statt mehreren Milliarden Euro sprechen wir nun von mehreren Hundert Millionen Euro Busse.

Würde die UBS nur einen Freispruch akzeptieren – würde sie ein Urteil weiterziehen, in dem sie nur teilweise entlastet wird?
Die UBS würde auch eine reduzierte Busse weiterziehen, davon bin ich überzeugt. Sie müsste das eigentlich sogar. Die Bank prozessiert seit Jahren intensiv und weist jegliche Schuld von sich. Vor diesem Hintergrund würde es unglaubwürdig wirken, wenn sie eine teilweise Verurteilung akzeptieren würde. Auch die Gegenseite, die Staatsanwaltschaft, dürfe das Urteil weiterziehen, sollte sie ganz oder teilweise verlieren. In jedem Fall dürfte das Verfahren noch einige Jahre dauern.

Wer steht eigentlich in der Verantwortung? Der neue CEO Ralph Hamers ist ja erst seit kurzem im Amt.
Für einmal kann man ein Gerichtsverfahren nicht personalisieren. Die Hautperson während des Prozesses war der ehemalige CEO Sergio Ermotti. Natürlich war er in der Ära 2004 bis 2012 grösstenteils noch nicht im Amt. Aber er war es, der im Prozess keinen Vergleich anstrebte. Ermotti sagte immer, «wir machen hier keinen faulen Vergleich». Das kann ich gut nachvollziehen. Eine Bank sollte keinen faulen Kompromiss eingehen zulasten der Gesellschaftsmittel.

Aber wenn sich die UBS vor einigen Jahren nicht mit der französischen Staatsanwaltschaft einigen konnte, ist es jetzt kaum mehr möglich, einen Deal zu finden. Für einmal gibt es keinen Schuldigen: Weder Herr Ermotti, noch der neue CEO Ralph Hamers, noch der UBS-Chefjurist Markus Diethelm.

Ralph Hamers hat selber juristische Probleme wegen eines Geldwäscherei-Skandals aus seiner Zeit an der Spitze der niederländischen ING. Könnte diese Hypothek Hamers den Prozess in Frankreich in irgendeiner Form beeinflussen?
In Frankreich hat Hamers’ Vergangenheit bisher kein grosses Interesse geweckt. Sollte es zu einer Medienkampagne gegen die UBS kommen, könnte das Verfahren gegen Hamers zum Thema werden. Doch das Gericht wird dem wenig Beachtung schenken. Die Ermittlungen gegen Hamers dürften keinen Einfluss auf den Prozess haben.  Eine Anklage oder sogar ein Urteil gegen den CEO wäre allerdings ein Problem für das Image der UBS.

Der UBS-Prozess in Frankreich - die zweite Runde beginnt

(Heute) Montag beginnt in Paris der Berufungsprozess im Steuerstreit zwischen Frankreich und der UBS. Die Grossbank war vor zwei Jahren in erster Instanz zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden.

Laut den Vorwürfen soll die UBS französische Kunden dazu angestiftet haben, Gelder am Fiskus vorbeizuschmuggeln. Zwischen 2004 und 2012 seien in Frankreich Kunden von Bankern aus der Schweiz angeworben worden, was das französische Recht als illegal taxierte.

In Runde eins gewannen die Staatsanwälte

«Illegale Bankwerbung» und «durch Steuerbetrug verschlimmerte Geldwäscherei» lautete das Verdikt des Pariser Strafgerichts im Februar 2019. Die UBS wurde in der Folge zu einer Rekordstrafe von 3,7 Milliarden Euro verdonnert, hinzu kam ein Schadenersatz von 800 Millionen.

Die erste Runde der Steuerhinterziehungs-Klage also endete mit einem klaren Sieg der französischen Staatsanwälte. Die UBS legte schon am Tag der Verkündung dagegen Berufung ein und verlangt für sich einen Freispruch.

Auf Vergleich verzichtet

Es geht also (auch) um viel Geld, wenn die Anwälte ab kommenden Montag wieder die Klingen kreuzen. Die 4,5 Milliarden Euro stehen zu aktuellen Wechselkursen für rund 80 Prozent des letztjährigen Jahresgewinns von knapp 6,6 Milliarden US-Dollar.

Für den Fall zurückgestellt hat die UBS (seit längerer Zeit unverändert) lediglich 450 Millionen Euro – also einen Zehntel des ersten Verdikts. Nach einer Niederlage vor dem Rekursgericht müsste die Bank wohl deutlich mehr Rückstellungen tätigen.

Riskante Strategie

Die UBS hat übrigens bewusst den Prozess riskiert. Auf einen Vergleich ohne Schuldeingeständnis verzichtete die Bank bewusst. Ein solcher Vergleich wäre «sehr teuer geworden», sagte der frühere UBS-Konzernchef Sergio Ermotti damals in einem Zeitungsinterview.

«Es wäre ein katastrophales Signal gewesen, Milliarden zu zahlen, wenn es keinen Beweis für Fehler gibt», sagte Ermotti nach dem ersten Prozess im Gespräch mit den CH-Medien.

Wichtiges Leiturteil

Die Bank sprach vor zwei Jahren von einer Verurteilung «ohne konkrete Beweise». Die UBS warf den Pariser Richtern auch Fehler und Nachlässigkeiten vor. Widersprüchlich fiel laut der UBS vor allem die Berechnung der Busse aus. Aus dem Urteil werde nicht klar, ob sie auf den Kundenvermögen beruhe oder den nicht bezahlten Steuern.

Seither hat sich insofern Wichtiges getan, als der Kassationshof in Paris im September 2019 ein Leiturteil gefällt hat, wonach französische Gerichte Bussen wegen Steuerbetrug auf Basis der tatsächlich hinterzogenen Steuern berechnen sollen und nicht auf Basis der hinterzogenen Vermögen.

Dieses Urteil könnte also für die UBS von grosser Bedeutung sein und den Ausgang des Berufungsprozesses zu ihren Gunsten entscheidend beeinflussen, zumindest was die Höhe der Busse betrifft.

Neue Verteidigungslinie

Zur Verteidigung im Berufungsverfahren will sich die UBS nun offenbar auf einen Vertrag abstützen, den die EU mit der Schweiz abgeschlossen hat. Konkret geht es um das Zinsbesteuerungsabkommen von 2004.

«Dieses Abkommen erlaubte es den Schweizer Banken, ausländische Kundengelder zu verwalten und gleichzeitig das Bankgeheimnis zu wahren», erklärte Rechtsprofessor Peter Nobel, der für die UBS als Berater mitwirkt, vor zwei Wochen gegenüber der «NZZ am Sonntag».

Somit sei es für die UBS legal gewesen, Gelder von Kunden aus Frankreich zu verwalten. Die Bank wollte die Aussagen von Nobel auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP nicht kommentieren.

Kein schneller Abschluss in Sicht

Wie auch immer die zweite Runde, die bis zum 24. März dauert, ausgeht - bis zu einem letztinstanzlichen Urteil dürfte der Fall die UBS noch mehrere Jahre beschäftigen. Sergio Ermotti wollte den Fall eigentlich noch in seiner Amtszeit abschliessen, nun hat er den Stab im letzten Herbst an seinen Nachfolger Ralph Hamers übergeben.

(reuters/mbü)