In der Beschattungsaffäre bei der Grossbank Credit Suisse haben die Behörden laut dem «SonntagsBlick» gepfuscht. Die Zeitung beruft sich dabei auf unveröffentlichte Gerichtsurteile. Diese zeigten, dass die Zürcher Kantonspolizei und Justiz in der Aufarbeitung der Beschattungsaffäre unsauber gearbeitet hätten.
Mitte Februar habe das Bezirksgericht Meilen verfügt, dass das Handy von Privatdetektiv D. nicht ausgewertet werden dürfe, weil es von der Polizei «rechtswidrig erlangt» worden sei. Dieses Urteil sei rechtskräftig. Weiter habe das Bundesgericht am 27. Mai einen Entscheid des Zürcher Zwangsmassnahmengerichts aufgehoben, das der zuständigen Staatsanwältin den Zugriff auf beschlagnahmte Computer, Laptops und Handys habe ermöglichen wollen.
Das Zwangsmassnahmengericht habe die beschuldigten Privatdetektive nicht angemessen angehört und deren «Recht auf Replik» verletzt, hiess es zur Begründung. Der Fall müsse neu aufgerollt werden. Und sechs Zürcher Kantonspolizisten drohe eine Untersuchung wegen Sachentziehung und Amtsmissbrauch, schrieb der «SonntagsBlick» weiter.