Es begann mit einer Selbstanzeige: Im April 2013 informierte das Autohaus Amag die Wettbewerbskommission (Weko) über unerlaubte Preisabsprachen bei Neuwagen des VW-Konzerns. Die Behörde initiierte anschliessend eine Untersuchung und kam zum Schluss, dass ein schwerer Verstoss gegen das Kartellgesetz vorliegt. Es hagelte Bussgelder für vier Autohändler. Amag ging als Kartellbrecher unbeschadet aus. 

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Bei den bestraften Autohändlern handelt es sich um das Autohaus Asag Autoservice mit Standorten in der Nordwestschweiz, die Firma Autoweibel im bernischen Aarberg, die City-Garage in St. Gallen und die Garage Gautschi im bernischen Lyssach und Langenthal. Die Weko büsste die Unternehmen mit je einer Geldstrafe zwischen 10 000 und 320 000 Franken. 

Der Fall ist aber noch lange nicht abgeschlossen, wie Unterlagen aus St. Gallen zeigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Mai gleich vier Urteile in diesem Zusammenhang gefällt. Die City-Garage hat Beschwerde eingelegt gegen den Entscheid, der Amag Straffreiheit garantiert. Und das Unternehmen streitet sich mit den Behörden wegen der Publikation des Urteils. Die Ostschweizer fürchten die Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen. Weitere Verfahren sind hängig. 

Umstrittene Kronzeugin

Die City-Garage bemängelt den Kronzeugenstatus von Amag. Dieser sei dem Autohaus zu Unrecht verliehen worden, heisst es. Der VW-Generalimporteur sei nach eigenen Angaben Preisführer. Deswegen sei keine Wettbewerbsabrede möglich. 

Die St. Galler Richter sehen das anders. Sie schmettern sämtliche Beschwerden ab. Das Bundesverwaltungsgericht besteht auch auf der Publikation der Weko-Verfügung mit ausführlicher Begründung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. «Ob die City-Garage Beschwerde ans Bundesgericht einreicht, wird in den kommenden Tagen entschieden», sagt der Anwalt der Ostschweizer. Und: «Die City-Garage ist zuversichtlich, dass die Weko-Busse im derzeit hängigen Verfahren aufgehoben wird.»