Nach einer Untersuchung wirft der Westschweizer Konsumentenschutz (FRC) vier Detailhändlern Täuschung durch irreführende Aktionen vor. Gegen eines der Unternehmen reichte die FRC Klage ein und zeigte drei bei den betreffenden Staatsanwaltschaften an.
Die Konsumentenschutzvereinigung nahm die Preise von 350 Artikeln bei den vier grossen Ladenketten unter die Lupe, um sie nach den gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen, wie die FRC mitteilte.
Dabei fanden sich Unregelmässigkeit bei Fust, M-Electronics, Interdiscount und Conforama. Beim Möbelhändler seien die täuschenden Preisangaben derart gravierend gewesen, dass die Organisation Klage einreichte. Dabei stützt sie sich auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Die übrigen drei Geschäfte verzeigte FRC.
Auch auf der Internetseite
Der FRC-Wirtschaftsspezialist Robin Eymann sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, die Klage gegen Conforama sei in Lausanne eingereicht worden, also am Schweizer Sitz des französischen Unternehmens. Die irreführenden Preisangaben seien aber in der ganzen Schweiz vorgekommen, obendrein auf der Internetseite des Unternehmens.
Was ist der Vorwurf? FRC kritisiert, einige Produkte seien von Juni 2018 bis April 2019 herabgesetzt angeboten worden, ohne dass der Basispreis angeschrieben worden sei. Zudem hätte die Dauer der Aktionsangebote die gesetzlich zulässige Grenze von zwei Monaten massiv überschritten. Andere Angebote hätten falsche Preisangaben aufgewiesen, so etwa «299 statt 399 Franken».
«Klima der Straflosigkeit»
Die FRC-Generalsekretärin Sophie Michaud Gigon zeigte sich schockiert über das Ausmass der Täuschungsmanöver. Die Vereinigung verlangt schärfere Gesetze gegen die schwarzen Schafe im Preiswettbewerb. Die laschen Kontrollen und die lächerlichen Bussen hätten ein Klima der Straflosigkeit geschaffen.
(sda/mbü/bsh)