In Genf gab Anfang Februar Jacques de Saussure, Seniorpartner von acht Teilhabern der Bank Pictet, bekannt, dass er und seine Kollegen ab 2017 nicht mehr persönlich haften werden. Zur Begründung lieferte er nichtssagende Managerworte: «Diese Entwicklung unserer Struktur wird das Wachstum und die Anpassung unserer Gruppe an den immer komplexeren internationalen Kontext erleichtern.» Man ahnt es: Es geht auch um die Gefahr einer Anklage der US-Justiz gegen die Bank oder ihre Verantwortlichen.
Derweil wurde im Saal 503 des Bezirksgerichts von Arizona im amerikanischen Phoenix Klartext gesprochen. Dort stehen drei Angeklagte vor dem Richter, es geht um Steuerbetrug. Und es geht um Konten bei der Bank Pictet in Genf.
Die Gerichtsakten demonstrieren, dass die Bank weit tiefer in die US-Ermittlungen involviert ist als bis anhin bekannt. Die Ermittlungen begannen 2009. Steuerfahnder des US-Justizministeriums entdeckten den Fall bei ihren Untersuchungen gegen die UBS. Der Angeklagte Chris Rusch, ein Steueranwalt aus San Diego, soll für zwei mitangeklagte Klienten auch Schwarzgeldkonten bei Pictet eingerichtet haben.
Pictet war bei der Aufklärung behilflich. «In diesem Fall hat die Regierung Tausende Seiten Bankendokumente von der UBS und der Pictet Bank vorgelegt», offenbarte ein Anwalt am 22. Januar in einer gerichtlichen Eingabe. «Die ausländischen Geschäftsakten beinhalten Unterlagen über Bankkonten bei der UBS und der Pictet & Cie», erklärte gleichentags auch ein US-Staatsanwalt.
Und gemäss einer Erklärung, die der BILANZ vorliegt, bestätigte Pictet-Chefjurist Jürg Egli bereits am 29. November 2010 die Korrektheit und Echtheit von Dokumenten seiner Bank. «Die Originale oder Kopien dieser Dokumente wurden in der Schweiz erhoben», erklärte Egli.
Die Dokumente waren im Rahmen von Steuerabkommen an die US-Behörden gesendet worden. Sie lieferten den Stoff für die Anklage. Anwalt Rusch, der auch im kolumbianischen Medellín unterwegs war, wurde im Januar 2012 in Panama festgesetzt, ausgeliefert und inhaftiert. Seine Kunden wurden ebenfalls verhaftet. Es gilt die Unschuldsvermutung.