Wenn sich vor allem KMU nach einer Pensionskasse umsehen, greifen sie oft auf die Dienste von spezialisierten Brokern zurück. Das macht Sinn, denn in vielen mittelständischen Unternehmen fehlt das Wissen zu dieser komplexen Materie, und die Beratung ist für das KMU meistens kostenlos. Genau hier liegt aber der Hase im Pfeffer: Denn die Vermittler lassen sich mit einer Provision durch die Pensionskassen bezahlen. Und zwar pro Versicherten und Jahr für Jahr.

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Wie viel das ist, zeigt eine aktuelle Studie des Pensionskassen-Beratungsunternehmens C-alm, welche die Konsumentensendung «Kassensturz» kürzlich vorstellte. «Jährlich werden über 300 Millionen Franken an Broker und Makler gezahlt», sagt Roger Baumann, Lehrbeauftragter der Universität St. Gallen und Autor der Pensionskassenstudie.

Gesetzliche Regelung verlangt

Das Problem dabei: Diese Provisionen schaffen falsche Anreize, denn «das heutige System verleitet Broker dazu, die Pensionskasse anzubieten, die am meisten Provisionen zahlt, und nicht die, welche die beste für die Versicherten wäre», kritisiert Rentenfachmann Urban Hodel vom gewerkschaftsnahen PK-Netz, das sich für die Rechte der Versicherten in der 2.  Säule einsetzt. Diese hohen Provisionen trieben die Verwaltungskosten in die Höhe und schmälerten die Altersrenten der Arbeitnehmer empfindlich, so der Vorwurf.

Hodel fordert ein Umdenken und einen Systemwechsel. Eine Beratung in der beruflichen Vorsorge für KMU sei wichtig und wertvoll. Eine gute Beratung soll auch etwas kosten. Doch Broker sollen nach Aufwand und auf Honorarbasis von den Unternehmen bezahlt werden. «Da braucht es zwingend eine gesetzliche Regelung.»

Auch bei Pensionskassenexperten scheint sich ein Umdenken abzuzeichnen: Um die Fehlanreize auszumerzen, sollen Broker in Zukunft nur noch nach Aufwand und nach Honorar entlohnt werden. Hinter dieser Forderung steht auch der Pensionskassenverband Asip, der sich für Korrekturen einsetzt. Asip-Direktor Hanspeter Konrad räumt im Studiogespräch mit «Kassensturz» ein, dass Korrekturen nötig seien, um die falschen Anreize durch Provisionen zu korrigieren. «Man muss auch ein Verbot von Provisionen prüfen», so Konrad. Eine solche Regelung müsse aber für die ganze Branche gelten. Dazu brauche es eine Gesetzesanpassung. Dazu strebt der Verband einen runden Tisch in der Branche an.

Dem Kunden verpflichtet

Markus Lehmann, Präsident des Versicherungsbrokerverbands Siba, geriet die PK-Studie von C-alm in den falschen Hals. Er bestreitet das Volumen von 300 Millionen Franken. Es seien nur 150 Millionen. Was die Vermittlung genau koste, lege der Broker bei der Beratung dem Kunden gegenüber offen. «Da wird nicht irgendwie in ein ‹Kässeli› gegriffen», so Lehmann im «Kassensturz». Den Vorwurf, Broker würden nur Pensionskassen mit der höchsten Provision vermitteln und nicht die mit der besten Leistung, weist er zurück: «Wir haben einen Code of Conduct und sind dem Kunden verpflichtet.»

Zudem existieren gesetzliche Bestimmungen (Art. 48k Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, BVV), welche vorschreiben, dass der Broker beim ersten Kundenkontakt über die Art und Herkunft seiner Entschädigung informieren muss. Diesbezüglich wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen. Lehmann: «Die Siba-Mitglieder halten die gesetzlichen Vorgaben ein, versteckte Entschädigungen gibt es nicht.» Es sei auch so, dass Arbeitnehmer bei der Wahl der Pensionskassenlösung mitbestimmen, und zwar in Form des sogenannten Arbeitnehmervertreters in der Personalvorsorgekommission.

Komplexe Materie

Ein KMU könne es sich aufgrund der Komplexität der Materie kaum mehr leisten, ohne professionelle Broker ins Feld zu ziehen, so der Brokerverband in einer Medienmitteilung. Das sogenannte Courtagenmodell habe sich für den Kunden bewährt, denn mit dem Abschluss der Vorsorgelösung sei die Arbeit für die Broker im Normalfall noch lange nicht getan: Diese überwachen das vertragliche Geschehen auch während der Vertragslaufzeit. Sie beraten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer laufend zu Themen wie Kapitaleinkäufe, Wohneigentumsförderung, Pensionierung und Freizügigkeitsleistungen, koordinieren das BVG mit anderen Vorsorge- oder Versicherungspolicen und passen Vorsorgepläne den Kundenbedürfnissen an.