Als Bundesrat Pascal Couchepin vor rund drei Jahren zum Halali auf das Rentenalter blies, wusste er genau, was er tat. Der kühl rechnende Innenminister sah voraus, dass er zwar Protest ernten würde. Es ging ihm gar nicht um die Pensionierung mit 67 Jahren. So viel politischen Realismus hatte er. Aber er stiess eine Diskussion an, die nicht so schnell wieder abflauen würde.

Couchepins Kalkül ging in dreifacher Hinsicht auf. Zum Ersten bleibt der Mindestzins diskussionslos auf 2,5 Prozent, obwohl die Bondrenditen steigen und die Aktienmärkte boomen. Zum Zweiten peitschte er den Schweizern in die Köpfe ein, dass die Renten unter den gegebenen Umständen längerfristig nicht zu finanzieren seien. Es gibt zu viele Pensionäre, die immer länger leben. Und zum Dritten brachte er die 1. BVG-Revision schlank über die Bühne. Kernelement dieser Revision ist die Senkung des Rentenumwandlungssatzes von 7,2 auf 6,8 Prozent bis im Jahr 2015. Mit dem Umwandlungssatz wird aus dem Sparkapital im Alter 65 die Jahresrente berechnet.

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Ziel erreicht und damit eine historische Wende. Erstmals seit das Schweizer Pensionskassensystem besteht, sinken die Renten – anstatt wie bisher zu steigen. Gleichzeitig steigen die Prämien, weil der obligatorisch versicherte Lohn angehoben wurde.

Der in der zweiten Säule Versicherten harren harte Zeiten. Schlimmstenfalls könnte sich ihre Rente künftig halbieren, wie aus nebenstehender Tabelle ersichtlich ist.

Pensionskassenexperte Martin Wechsler hat für BILANZ Szenarien durchgerechnet. Basis waren vier verschiedene Mindestzinssätze, die ein bestimmtes Kapital ergeben, das wiederum zu drei verschiedenen Umwandlungssätzen eine Jahresrente bildet. Dabei ging Wechsler davon aus, dass der Versicherte zuletzt 100 000 Franken verdiente und volle 40 Jahre Beiträge zahlte.

Die Resultate sind für die Versicherten wenig erfreulich:
– Dass der Mindestzins nicht mehr annähernd auf vier Prozent steigt, scheint für die Classe politique abgemachte Sache. Der Zins ist aber ein entscheidender Treiber für die Höhe des Altersguthabens. Es nimmt etwa ab Alter 50 exponentiell zu, und dies umso mehr, je höher der Zinssatz ist. Liegt dieser über 40 Jahre hinweg bei vier Prozent, dann verdoppelt sich das Sparkapital gegenüber den einbezahlten Versicherungsbeiträgen. Die Auswirkungen der Zinsen auf die Rente werden unter Spezialisten in Prozent des Lohnes angegeben. Bei einem Zinssatz von sechs Prozent beträgt das Sparkapital beinahe 1600 Prozent des Lohnes und bei zwei Prozent nur noch rund 700 Prozent.
– Nach unten korrigiert wird auch der Umwandlungssatz. Dies schmälert die Rente ganz direkt. Bei einem Sparkapital von 500 000 Franken beträgt die Jahresrente im obligatorischen Bereich derzeit 36 000 Franken (Umwandlungssatz: 7,2 Prozent). Sinkt er gemäss 1. BVG-Revision auf 6,8 Prozent, ergibt sich eine Rente von 34 000 Franken und bei 6,4 Prozent eine solche von 32 000 Franken. Werden Mindestverzinsung und Umwandlungssatz zugleich nach unten korrigiert, dann führt dies bei den Renten zu enormen Verlusten.

AHV- und Pensionskassenrente sollen den Rentnern laut Bundesverfassung die «Weiterführung der gewohnten Lebenshaltung» ermöglichen. In Zahlen umgesetzt bedeutet dies mindestens 60 Prozent des letzten Lohnes. Sinkende Renten vermögen diesem Anspruch bald einmal nicht mehr zu genügen (siehe letzte Spalte der Tabelle). Bleibt der Zinssatz bei 2,5 Prozent und sinkt der Umwandlungssatz auf die vom Bundesrat neu postulierten 6,4 Prozent, dann fällt die Gesamtrente unter 60 Prozent des letzten Lohns. Genau dies zu vermeiden, verspricht die Verfassung. HF