Die Investmentfirma Ipco hat von 1997 bis 2004 von 650 Kunden mindestens 125 Millionen Franken angenommen, um sie in Devisengeschäfte zu investieren. Solche Geschäfte fanden aber nie statt – Ipco betrieb einen klassischen so genannten Ponzi-Betrug: Geld an bestehende Kunden auszahlen, indem man Gelder neuer Kunden querüberwies. Gewinne wurden real nie erwirtschaftet bei der Ipco aus Pfäffikon.
Lange zugeschaut
Der Fall zog sich über Jahre hin, die Täter konnten lange wirken – obwohl sie bereits mit einer Vorgängerfirma, der Beltrust, genau gleich unterwegs waren. Zudem wurde die Staatsanwaltschaft Schwyz frühzeitig von ihren spanischen Kollegen über die Machenschaften gewarnt. Erst dieses Jahr kam es dann zur ersten Verhandlung und entsprechenden Urteilen – die Rekurse laufen, sie werden im Herst 2014 behandelt.
Viele Gläubiger der Ipco und aus ihrem Umfeld werfen der Schwyzer Staatsanwaltschaft Versagen vor. Nun hat deren Oberstaatsanwalt Benno Annen den Staatsanwalt Beat Fehr aus dem Kanton St. Gallen angeheuert, um den Straftatbestand der Amtspflichtverletzung abzuklären. Dies geht aus einer Verfügung Annens hervor, die handelszeitung.ch vorliegt.
Inzwischen sind mindestens 69 Strafanzeigen von Ipco-Gläubigern gegen die Staatsanwaltschaft in Schwyz eingegangen. Weitere Strafanzeigen richten sich gegen andere Beklagte.