Was ihre Marken angeht, sind die Hersteller von Luxus-Produkten äusserst sensibel – und oft spitzfindig.
So verklagte das französische Luxusmodehaus Chanel eine US-Unternehmerin mit dem Vornamen Chanel, weil sie Ihren Schönheitssalon «Chanel's Salon» nannte. Und die zum LVMH-Konzern gehörende Marke Christian Dior wollte dem australischen Fotografen Sirous Dior verbieten lassen, unter seinem Namen den Beruf auszuüben. Und Burberry klagte gegen den Rapper Burberry Perry – ebenfalls mit dem Ziel, dass Perry seinen Namen nicht mehr verwenden darf.
Die Schmuck- und Uhrenmarke Cartier – Teil des Genfer Richemont-Konzerns – ging noch einen Schritt weiter: Sie wollte den Begriff «Liebe» respektive «Love» juristisch schützen lassen. Das Vorhaben scheiterte.
Rolex mag nur sich selbst als Rolex
Auch der Luxusuhren-Hersteller schickt seine Juristen gerne und oft auf Unternehmen los, die den geschützten Namen Rolex verwenden. Selbst dann, wenn die Unternehmen rein gar nichts mit Uhren am Hut haben.
2011 verklagte Rolex ein in New York ansässiges Feinkostgeschäft mit dem Namen «Rolex Deli». Das Schweizer Unternehmen argumentierte damals, der Name des Sandwich-Ladens könnte für Verwirrung bei den Konsumenten sorgen. Denn diese könnten glauben, dass das Deli mit Rolex verbunden sei oder von ihm unterstützt werde.
2013 ging Rolex erneut auf das gleiche Deli los, obwohl es den Namen in «Roll-x Deli» geändert hatte. Dem Schweizer Luxus-Uhrmacher war der neue Name immer noch zu nah am eigenen Brand. Die Streithähne haben den Fall schliesslich aussergerichtlich beigelegt.
Neuer Fall, altes Lied
Doch Rolex-Chef Jean-Frédéric Dufour hat seine Juristen bereits wieder losgeschickt, um in den USA zum Rechten zu sehen.
Im Verfahren, das kurz vor Weihnachten in Texas angestrengt wurde, geht es gegen den Online-Shop «Rolex Health» und die Website «rolexhealth.com». Rolex behauptet, «Rolex Health» verstosse gegen das Gesetz, weil es den geschützten Namen von Rolex «in Verbindung mit einer Website zur Förderung und zum Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen, einschliesslich medizinischer Versorgung, Heimgesundheitsprodukten und -dienstleistungen, Vitaminen und Nahrungsergänzungsmitteln» verwendet, wie es in den juristischen Dokumenten heisst.
Der Fall, über den das Online-Portal «The Fashion Law» hier ausführlich berichtet, dauert bereits seit Monaten an – und ist nun gerichtlich eskaliert.
Her mit der Website!
Rolex will von «Rolex Health», dass das Unternehmen die Website an Rolex abgibt, den Namen Rolex nicht mehr verwendet und den Namen wechselt. Jignashu Bodawala, der Mann hinter «Rolex Health» schlug dagegen zunächst vor, die Modalitäten eines «Zusammenlebens» zu sondieren. Dann forderte er zumindest eine «Vergütung» für den Fall, dass er den Wünschen von Rolex nachkomme.
Rolex seinerseits will davon nichts wissen. Das Unternehmen wirft Bodawala vor, seine Verwendung des Namens Rolex basiere einzig auf der «Absicht, vom Prestige der Marke Rolex zu profitieren». Rolex macht also unlauteren Wettbewerb, Markenrechtsverstösse und Cybersquatting – die «bösgläubige» Registrierung von Internet-Domains – geltend.
Wie das Verfahren ausgeht, ist offen.
Klar aber ist: Dass Konsumenten tatsächlich glauben würden, der Schweizer Luxusuhren-Hersteller habe etwas mit dem texanischen Online-Shop für Gesundheitsprodukte zu tun, ist unwahrscheinlich.
Aber darum dürfte es Rolex auch nicht geben. Rolex und andere Luxusgüter-Produzenten versuchen mit solchen Klagen vielmehr die nahezu absolute Kontrolle über Markt und Marke durchzusetzen.
Rolex muss handeln
Wie «Fashion Law»-Expertin Julie Zerbo ausführt, müssen die Unternehmen gar so handeln. Denn es sei ihre Pflicht als Markeninhaber, die unbefugt Nutzung der Marken zu überwachen – um sicherzustellen, dass sie die eigene Marke potenziell für immer verwenden können.
Pflicht hin oder her: Hinter den Klagen stehen aber ganz handfeste ökonomische Interessen. Denn die Luxusgüter-Hersteller leben vom guten Ruf ihrer Marken. Nur dieser erlaubt es ihnen, für ihre Produkte Preisaufschläge zu verlangen und damit ihre Exklusivität zu zementieren.