Die Versicherung Helvetia muss einer Aargauer Restaurantbetreiberin 40'000 Franken zahlen für den im Lockdown im Frühjahr 2020 entstandenen Ertragsausfall. Denn sie ist gegen Betriebsunterbruch einschliesslich Epidemien versichert. 

Da aber die Weltgesundheitsorganisation (WHO) vergangenes Jahr eine Pandemie ausrief und Pandemien von Versicherungen ausgeschlossen sind, wäre sie eigentlich leer ausgegangen. Die Helvetia hatte die Forderung der Gastronomin, die insgesamt 75'000 Franken während des Lockdowns einbüsste, vor einigen Monaten abgelehnt. Daraufhin klagte sie vor dem Handelsgericht.

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Nun hat das Gericht den Pandemie-Ausschluss im Versicherungsvertrag der Klägerin für unrechtmässig erklärt, weil er sich auf WHO-Pandemiestufen beruft, die seit einigen Jahren nicht mehr gelten. Helvetia hat nun einen Monat Zeit, um beim Bundesgericht Einspruch einzulegen. Branchenkenner gehen davon aus, dass der Versicherer dies auch tun wird.

Weitere Klagen erwartet

Lisa Schaller vom Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) rechnet fest damit, dass der Fall vor dem Bundesgericht landet. Zudem werde dies sicher nicht die einzige Klage bleiben – welche finanziellen Schäden auf die Versicherer möglicherweise zukommen, kann die Verbandsexpertin jedoch nicht abschätzen.

Infolge der Corona-Pandemie forderten viele Firmen, die solche Versicherungen gegen Betriebsausfälle haben, Entschädigung von ihren Versicherern. Diese liessen sich jedoch nicht darauf ein und boten ihren Kunden vor einigen Monaten einen Vergleich an. 95 Prozent der betroffenen Unternehmen sollen laut Helvetia Schweiz-Chef Martin Jara die Lösung angenommen haben. 

Damit können in Zukunft nur noch die verbleibenden 5 Prozent klagen. Wie viele das sind und um welche Summen es sich handelt, lässt sich nicht beziffern. Unklar ist auch, ob die Versicherer tatsächlich eine Klagewelle erwartet. «In jedem Fall hat das Urteil eine starke Signalwirkung», sagt Martin Eling, Versicherungsökonom von der Universität St. Gallen.

Allfällige Klagen aus anderen Branchen

Für die Versicherungsbranche habe das Urteil eine hohe Relevanz. Zumal auch Klagen aus anderen Branchen als der Gastronomie kommen könnten, etwa dem Gesundheitssektor. 

Grundsätzlich schliessen zwar alle Versicherungen Pandemien aus – da ein solches globales Ereignis von keinem Versicherer finanziell tragbar sei. Für Versicherungsexperte Eling stellt sich jedoch die Frage, wie in Zukunft mit den Risiken solcher globaler Ereignisse wie einer Pandemie umgegangen werde. 

In der Corona-Pandemie haben viele Staaten ihrer Wirtschaft milliardenschwere Hilfspaketen zur Seite gestellt. Die Versicherungsbranche hingegen war aussen vor, weil Pandemien nicht versicherbar sind. Dennoch sei die Branche an einer gemeinsamen Regelung für solche Fälle interessiert. 

Staatliche Absicherung gegen Pandemien

In einigen Ländern wie den USA, Grossbritannien und Deutschland werde das derzeit politisch diskutiert. In der Schweiz hat der Bund im April eine solche Absicherung gegen Pandemie-Risiken zusammen mit den Versicherern abgelehnt. Der Grund: Das Interesse aus der Wirtschaft sei zu gering.

Auch der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) plädiert für eine staatlich-privatwirtschaftliche Regelung. Demnach sollte der Bund bei künftigen Pandemien die Sicherheit für allfällige Schäden bieten, während die Versicherungsunternehmen diese effizienter abwickeln könnten.

Beispiele gibt es bereits: Im sogenannten Schweizer Elementarschadenpool sind Naturgefahren wie Hochwasser oder Stürme durch den Staat und Privatversicherer abdeckt. Andere Länder haben staatliche Pools für Naturgefahren wie Erdbeben und Hurrikane sowie gegen Terrorgefahren.