Bisher war dies bei allen Basissendern für sieben Tage möglich, wie Salt seinen Kunden vom Mittwoch mitteilte. Das Kundenschreiben liegt der Nachrichtenagentur AWP vor. Gleichzeitig wird es nicht mehr möglich sein, im zeitversetzten TV oder einer Aufnahme vorzuspulen.

Wer diese Funktion dennoch weiter nutzen möchte, der kann sich für einen monatlichen Aufpreis den alten Funktionsumfang zurückkaufen, heisst es weiter.

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Entschädigung für überspulte Werbung

Hintergrund der Massnahme ist der sogenannte "Gemeinsamen Tarif 12" (GT12), den Salt nun als erster grosser Telekomanbieter umgesetzt hat. Darin haben sich TV-Sender, Telekomfirmen und Verwertungsgesellschaften auf eine Zwangswerbung beim zeitversetzten TV geeinigt.

Die TV-Sender hatten Einnahmeverluste beklagt, weil die bisherige Entschädigung fürs zeitversetzte TV durch die Telekomanbieter zu gering sei.

Mit der Einigung auf den GT12 werden Nutzern entweder Werbeclips von knapp zwei Minuten beim Überspulen der Werbung eingeblendet, oder sie müssen einen Aufpreis zahlen. Salt hat sich für die zweite Option entschieden.

Swisscom kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben zur Einführung von GT12 machen, wie das Unternehmen auf Anfrage von AWP sagte. Zum gegeben Zeitpunkt werde Swisscom das Angebot für seine Kunden kommunizieren. Eine Antwort von Sunrise UPC steht noch aus.

(awp/tdr)