SBB und BLS haben «konstruktive Gespräche» aufgenommen für die künftige Zusammenarbeit im nationalen Fernverkehr. Die SBB beantragt deshalb beim Bundesverwaltungsgericht die Sistierung ihrer Beschwerde gegen eine Verfügung des Bundesamts für Verkehr (BAV).
Seit einigen Wochen führten BLS und SBB wieder konstruktive Gespräche mit dem Fokus, im Interesse des Gesamtsystems ÖV Schweiz eine einvernehmliche Lösung zu finden, heisst es in einer SBB-Mitteilung vom Freitag. Die beiden Bahnen rechneten damit, noch im dritten Quartal dieses Jahres einen entsprechenden Lösungsvorschlag präsentieren zu können.
Verfahren wird unterbrochen
Vor diesem Hintergrund beantragen die SBB nun beim Bundesverwaltungsgericht die Sistierung des laufenden Verfahrens zu ihrer Beschwerde gegen die Verfügung des BAV in Sachen Fernverkehrskonzession. Eine Sistierung bedeutet die Unterbrechung des Verfahrens für eine bestimmte Zeit.
Die BLS begrüsse die Sistierung der Beschwerde der SBB grundsätzlich, erklärte Mediensprecherin Barbara Weber am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Seit einigen Wochen verhandeln wir wieder mit der SBB über denkbare Kooperationsvarianten mit dem Ziel, für unsere Kunden und für das ÖV-System in der Schweiz eine gute Lösung zu finden.»
Auch das BAV äusserte sich auf Anfrage erfreut: «Wir würden eine einvernehmliche Lösung zwischen BLS und SBB begrüssen», sagte Mediensprecherin Olivia Ebinger.
Es geht um zwei Interregio-Linien
Im Juni 2018 hatte das BAV die beiden Interregio-Linien Bern-Biel und Bern-Burgdorf-Olten der BLS zugesprochen, den Grossteil der Fernverkehrslinien aber der SBB. Trotzdem sprachen die SBB in der Folge von einem verkehrspolitisch bedeutenden Systemwechsel und reichten gegen die Konzessionsvergabe Beschwerde ein.
Die SBB hatten erklärt, die Einführung eines Mehrbahnmodells im Fernverkehr würde weitreichende Folgen für die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Schweiz haben. Bisher habe sich die Politik für eine Mehrbahnenlösung im abgeltungsberechtigten Regionalverkehr ausgesprochen, aber für eine Einheitskonzession für den Fernverkehr. Die Vergabe von Teilstrecken im Fernverkehr müsse vom Gesetzgeber zuerst entschieden werden.
Aufschiebende Wirkung
Der Beschwerde der SBB beim Bundesverwaltungsgericht kommt von Gesetzes wegen automatisch die aufschiebende Wirkung zu. Die BLS hatte deshalb im Mai 2019 angekündigt, sie plane wegen des vor Bundesverwaltungsgericht hängigen Verfahrens das Jahr 2020 ohne Fernverkehr.
Das Bundesverwaltungsgericht gab auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA keine Details zum weiteren Vorgehen bekannt. Es handle sich um ein laufendes Verfahren, das Gericht werde eine allfällige Eingabe der SBB prüfen, Vor- und Nachteile abwägen und danach entscheiden, sagte ein Sprecher.
(sda/mbü)