Die Schuldenbremse soll nicht gelockert werden. Nach dem Nationalrat hat sich auch die Finanzkommission des Ständerates dafür ausgesprochen, die geltenden Regeln zu zementieren. Mit 7 zu 6 Stimmen beantragt sie ihrem Rat, einer Motion der nationalrätlichen Finanzkommission zuzustimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Folgt ihr der Ständerat, muss der Bundesrat die Schuldenbremse im Gesetz so präzisieren, das eine Aufweichung der bisherigen Regelung ausgeschlossen ist.

Die Befürworter argumentieren, die Schuldenbremse habe sich bewährt. Diesem Instrument sei es zu verdanken, dass die Schulden des Bundes in den letzten zehn Jahren um rund 20 Milliarden Franken hätten verringert werden können. Nur durch die strikte Anwendung der Schuldenbremse könne ein sparsamer Umgang mit den öffentlichen Geldern sichergestellt werden.

Überflüssiger Auftrag

Den Grundsatz der Schuldenbremse stellen auch die Gegner nicht in Frage. Die strikte Anwendung führe aber zu strukturellen Überschüssen, die ursprünglich nicht vorgesehen gewesen seien, geben sie zu bedenken. Es wäre wirtschaftlich sinnvoller, zumindest einen Teil der Überschüsse nicht für den Schuldenabbau, sondern für Investitionen zu verwenden.

Einige Kommissionsmitglieder halten es zudem für merkwürdig, den Bundesrat per Motion aufzufordern, im Gesetz zu verankern, dass nicht geändert wird, was aktuell im Gesetz steht. Das sei überflüssig und unnötig einschränkend, finden sie. Sollte der Bundesrat eine Lockerung der Schuldenbremse planen, hätte das Parlament ohnehin das letzte Wort.

Höchstens kleine Anpassungen

Finanzminister Ueli Maurer hatte im Nationalrat beteuert, der Bundesrat denke nicht dran, der Schuldenbremse an den Kragen zu gehen. Zur Diskussion stünden höchstens kleine Anpassungen. Der Bundesrat habe darüber noch nicht entschieden, würde allfällige Vorschläge aber dem Parlament vorlegen. Die Motion war eingereicht worden, nachdem der Bundesrat letzten Sommer angekündigt hatte, er wolle die Regeln der Schuldenbremse überprüfen.

Als die Schuldenbremse 2003 eingeführt wurde, beliefen sich die Bruttoschulden des Bundes auf 124 Milliarden Franken. Seither konnten sie bis Ende 2015 auf knapp 104 Milliarden reduziert werden. Die Schuldenquote sank von rund 26 Prozent auf 16 Prozent des BIP. Laut Bundesrat ist die Schweiz damit im internationalen Vergleich sehr gut positioniert.

(sda/ise)

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