Die Doppelwährungsanleihe der AB Svensk Exportkredit war ein ganz gewöhnlicher Titel in den Depots der Investoren, und im Mai 2011 lieferten die Banken ihre erste Mitteilung zur Endfälligkeit der Anleihe, die im April 1986, aufgelegt worden war. 100 Prozent des Nominalwerts sollten ausgezahlt werden.

Am Tag der Fälligkeit wurde das Malheur entdeckt: 25 Jahre hatten Banken und Börse einen falschen Kurs mitgeteilt. Dutzende von Kunden erlitten grossen Schaden. Aber niemand will schuld sein. Am Vortag der Endfälligkeit wurden Kunden mit einer ungewöhnlichen «Rückzahlungs-Richtigstellung» überrascht, wie sie zum Beispiel die UBS verschickte: «Dieser Titel wurde irrtümlich zu 100 anstatt 46,182% avisiert. Unsere frühere Anzeige ist deshalb als gegenstandslos zu betrachten. Wir bitten Sie, das Versehen zu entschuldigen.»

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Die Kurse waren stets zu 100 Prozent des Nominalwerts gemeldet, eine Wechselkursbindung war nicht mitgeteilt worden.

Pech gehabt, so die einhellige Haltung der Banken. «Wir bitten um Ihr Verständnis», beruhigte eine Kantonalbank.

Einige gebeutelte Kunden sitzen nun beim Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer und bitten verzweifelt um Rat. «Wir schätzen den Schaden auf 40 Millionen Franken», sagt der Rechtsprofessor, «und keiner will verantwortlich sein.» Niemand will den Schaden regulieren: nicht die Depotbanken, nicht die Emittenten, darunter 15 Schweizer Institute, und auch nicht der «Paying Agent» der Anleihe, die Citibank Schweiz.

Und die SIX Swiss Exchange, die den falschen Kurs ungeprüft publizierte, sagt leise Pardon: «Für den allenfalls entstandenen Schaden möchten wir uns hiermit in aller Form entschuldigen und hoffen auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.» Den Schadenersatz verweigert sie aber «vollumfänglich». Für einen betroffenen Kunden ein nettes Sorry für ein Minus von mehr als 300 000 Franken.

«Ein Mispricing», urteilt die Bankenaufsicht Finma, sieht aber keine «aufsichtsrechtlich relevante Marktmanipulation». Und die UBS «bedauert» die «irrtümliche Information», sieht jedoch «keinerlei Mitverantwortung».

Den Kunden bleibt nun nur noch der Zürcher Anwalt Fischer, er wird eine Strafanzeige erstatten.