Das Finanzdienstleistungsgesetz wird in der Schweiz voraussichtlich ab 2019 einheitliche Wettbewerbsbedingungen schaffen. Auf der Strecke bleiben nicht nur unabhängige Vermögensverwalter (UVV), sondern auch die Selbstregulierungsorganisationen (SRO).
«Derzeit gibt es zwölf SRO, in Zukunft werden es noch zwei oder drei Aufsichtsorganisationen sein», sagt Nicolas Ramelet, Geschäftsführer des Vereins zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (VQF), einer der grössten SRO der Schweiz. SRO können je nach Struktur weiterbestehen.
«Ausfälle bis zu 100 Prozen»
Die Einbussen bei den Mitgliedern fallen besonders bei jenen Organisationen drastisch aus, die sich nur auf UVV fokussieren. «Dort machen die Ausfälle bis zu 100 Prozent aus», so Ramelet. Experten schätzen, dass etwa beim Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV), einer der grössten auf UVV spezialisierten SRO, 80 bis 100 Prozent der Mitglieder vorübergehend verloren gehen.
Auch die Genfer OAR-G ist auf Unabhängige fokussiert und somit stark betroffen. «Wir beim VQF rechnen damit, dass zwei Drittel der Mitglieder unter das Aufsichtsregime von Fidleg und Finig wechseln müssen», sagt Ramelet.
Zukunft als Aufsichtsorganisation
Die Rettung für die SRO ist eine Zukunft als Aufsichtsorganisation (AO). Der Andrang ist gross. Der VQF wird mit der Tochter FINcontrol Suisse um eine Bewilligung ansuchen. Der VSV will ebenfalls mit einem Partner ein Gesuch bei der Finma stellen.
Die Genfer SRO Arif steigt mit oder ohne Partner um ein AO-Mandat in den Ring. Die SRO PolyReg wird «Massnahmen ergreifen, um auch in Zukunft die regulatorischen Dienstleistungen sicherstellen zu können».