Nichts weniger als den weltweiten Goldhandel will die Swiss Gold House (SGH) revolutionieren, und zwar für «Laien» - jeder kann mitmachen. Die glücklichen Kunden können dank der SGH durch ein neues Onlinesystem Goldhandel «6 Prozent unter dem London Fixing Preis» betreiben. Das deklariert das Unternehmen SGH. Die Firma wickle den gesamten Goldkauf für die Kunden ab, samt Lieferung nach Hause.

Auf der Webseite verspricht die Firma mit ihren Produkten «Vermögensschutz gegen die Turbulenzen des Wirtschaftsmarktes» und behauptet: Dank eigener Goldschmelzerei in der Zentralafrikanischen Republik sei es ihr gelungen, «eigene Goldbarren mit 999/99 Feingold» in den «Executive Home Gold Shop» einzuführen und so jedermann die Gelegenheit für den Einstieg ins «Goldkaufgeschäft» zu bieten.

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Schöner Schein, traurige Realität

Der digitale Auftritt der SGH glänzt mit Goldbarren, zeigt Bilder der Stadt Zürich im Abendrot und der Nationalbank der Zentralafrikanischen Republik. Weniger berauschend ist der Anblick des SGH-Firmensitzes neben der Autobahn, der wenige Minuten ausserhalb der Stadt Zürich in Adliswil liegt. Ausser einem tristen Namensschild am Briefkasten einer weiteren Firma, der Market IQ AG, ist im ganzen Bürokomplex kein Hinweis auf die SGH zu finden.

Hehre Versprechen und dann ein Briefkasten als Firmensitz – das weckt Zweifel an der Seriosität der SGH. Und tatsächlich steht hinter der angeblichen Goldgrube kein anderer als Claudio de Giorgi, ein italienischer Geschäftsmann. Recherchen zeigen: Er wurde mehrfach juristisch belangt, seine Basis ist die Schweiz.

Haftstrafe von sechs Jahren

Erst diesen April fiel der letzte Richterspruch. De Giorgi wurde in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Wegen Betrugs. Dies bestätigte eine zuständige Person des italienischen Strafgerichts Trient (Trento) gegenüber handelszeitung.ch. Der 53 Jahre alte De Giorgi ist nach Meinung der Richter einer der Haupttäter in einer grossangelegten «Truffa dei Diamanti», einem Diamentenschwindel. Seit 2005 wurde Anlegern vorwiegend in der Region des norditalienischen Trient vorgetäuscht, in der Zentralafrikanischen Republik würden ihre Gelder in ein Gold- und Diamanten-Bergbauprojekt investiert, wenn sie Aktien einer bestimmten Firma kauften und dafür einen grosszügigen Zinssatz erhielten.

Mit diesem Versprechen sammelte eine Entourage um das Firmenkonstrukt Eurogest, später E-Forex, mehr als 10 Millionen Euro ein – und lieferte nichts. Mehrere Firmen mit Namen wie North Wind Financial Services, RCA Resources und Corumel Minerals standen damit in Verbindung. Einer der Hauptakteure: Claudio de Giorgi. Die Geschäfte in Italien haben ihre Wurzeln in der Schweiz zwischen 2002 und 2004. Im Zusammenhang mit einer Millionenbetrügerei im Kanton Schwyz fallen identische Hintermäner und Firmennamen, etwa Corumel Minerals (siehe Downloads).

Das Urteil in Bezug auf den Diamantenschwindel ist noch nicht rechtskräftig, die Verurteilten haben noch eine Rekursfrist bis September. Es gilt die Unschuldsvermutung. De Giorgi behauptete gegenüber handelszeitung.ch mehrfach, er sei in Trient nicht verurteilt worden.

Auf dem Radar der Finma

Diese Vorfälle werfen Fragen in Bezug auf die aktuellen Aktivitäten De Giorgis rund um die SGH auf. Auch diese hat eine Verbindung in die Zentralafrikanische Republik, über eine Zwillingsfirma namens Adamasswiss. Bis Ende 2015 hiess die SGH ebenfalls Adamasswiss, logierte als Aktiengesellschaft in den Kantonen Zug und Tessin und tauchte auf dem Radar der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht Finma auf. Der Verdacht: unerlaubte Finanzgeschäfte und Goldhandel. Denn das Geldwäschereigesetz schreibt vor, dass Edelmetallhändler ihre Aktivitäten von der Finma bewilligen lassen oder sich einer Selbstregulierungsorganisation anschliessen müssen. Beides unterblieb im Falle der Adamasswiss.

Auch die neue – in Swiss Gold House unbenannte – Firma ist keiner Aufsicht unterstellt, bestätigte ein Finma-Sprecher gegenüber handelszeitung.ch. Das müsste sie aber von Gesetz wegens sein. Denn in Artikel 2, Absatz 3 des Geldwäschereigesetzes steht klipp und klar, was unterstellungspflichtig ist: «...der börsliche Handel auf fremde Rechnung mit Rohwaren sowie der ausserbörsliche Handel auf fremde Rechnung, sofern die Rohwaren einen derart hohen Standardisierungsgrad aufweisen, dass sie jederzeit liquidiert werden können». Dazu gehören Deals mit Rohgoldbarren zweifellos.

Verurteilt in Deutschland...

Und was hat SGH als Firmenzweck im Handelsregister angegeben? «Import und Export wie auch der Handel mit Roh-Gold in Barren.» Auch der Handel mit Goldmünzen wird genannt. Gegenüber handelszeitung.ch sagte De Giorgi, die SGH sei gar nicht aktiv. Im Widerspruch dazu steht der pompöse Internetauftritt und ein Prospekt der Firma, mit dem sie ihre Dienste in der Schweiz anbietet.

Mit Importformalitäten scheint Unternehmer De Giorgi offenbar ein wenig zu kämpfen: 2011 erhielt er vom Schweizer Zoll eine Busse in der Höhe von 5000 Franken. Wie die Oberzolldirektion handelszeitung.ch bestätigte, wurde im Juli 2011 eine entsprechende Strafverfügung rechtskräftig - «wegen Hinterziehung der Einfuhrmehrwertsteuer». De Giorgi behauptete auf mehrfache Nachfrage hin steif und fest, es habe nie eine solche Busse gegeben.

De Giorgis Liste der Straftaten reicht weit zurück: Ende 2001 wurde der gelernte Autolackierer erstmals in Deutschland auffällig und wegen Betrugs in 409 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Er hatte mit sogenannten Verwaltungsverträgen Anlegergelder entgegen genommen, indem er mit Broschüren und Hochglanzprospekten sowie an Seminaren seine Firmengruppe als weltweit agierendes erfolgreiches Finanzdienstleistungsunternehmen darstellte. Statt die Kundengelder für Devisenspekulationsgeschäfte zu verwenden, zweigte er sie für sich selbst ab.

... und der Schweiz

Als De Giorgi im Juli 2002 in Deutschland seine Auszeit im Gefängnis hinter sich gebracht hatte, begann er wenige Monate später in der Schweiz seine betrügerische Tätigkeit von vorne. Zwischen 2002 und 2004 drehte er über ein Netz von Vermittlern Kleinsparern Beteiligungen an seiner Firma PWM an, zu der auch Lobaye Gold und die Thuringia Finanz & Treuhand zählten.

Die PWM bot sogenannte «Founder»-Pakete an, welche «Life Purpose-, Outdoor- und Erlebnis-Seminare» umfassten und mit einem Partizipationsschein verbunden waren. Über diesen sollten die Investoren am Erfolg der Firma beteiligt werden und von einem in Aussicht gestellten Börsengang profitieren. Auf der Webseite versprach De Giorgi «ein umfassendes Angebot moderner Investment Banking Services». Fast 1000 Personen investierten gegen 13 Millionen Schweizer Franken.

Luxusleben auf Kosten der Investoren

Statt einem Tanz auf dem Parkett folgte bei den Anlegern Katzenjammer beim Konkurs, die Millionen wurden verpulvert: De Giorgi zahlte seinen Verkäufern Provisionen von bis zu 50 Prozent der hereingeholten Gelder aus und finanzierte sich mit dem Rest ein Luxusleben.

2007 kam es zum Prozess und De Giorgi wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Verdikt des Kantonsgerichts Schwyz über De Giorgi liess an Deutlichkeit nichts missen: «Der Angeklagte hat eine Fassade von professionellem Unternehmertum geschaffen, um Opfer hereinzulegen. Er ist nicht besserungsfähig, und es ist keine Reue und Einsicht auszumachen.» 2010 wurde das Verdikt rechtskräftig, nachdem es De Giorgi bis zur letzten Instanz angefochten hatte.

Mitarbeit: Karen Merkel