Aufgrund der Entwicklung des Coronavirus in der Schweiz lockert der Bundesrat ab dem 27. April 2020 die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus. Im Juni sollen dann weitere Lockerungsschritte dazu kommen, auch in Bezug auf Veranstaltungen.
Erste Etappe
- Ab dem 27. April sollen Spitäler, Arztpraxen, Coiffeure, Massage- und Kosmetikstudios sowie andere «personenbezogene Dienstleister» den Betrieb wieder aufnehmen dürfen.
- Also Betriebe, die eine geringe Anzahl Kontakte aufweisen, Schutzkonzepte einfach umsetzen können und keine bedeutenden Personenströme verursachen.
- Auch Gartencenter und Baumärkte werden demnach wieder öffnen können.
- Spitäler dürfen ab diesem Datum wieder alle Eingriffe vornehmen.
Zweite Etappe
- Ab dem 11. Mai soll der Detailhandel wieder starten können. Das bedeutet, Einkaufsläden und Märkte sind wieder offen.
- Über das genaue Vorgehen über die Öffnung im Detailhandel wird der Bundesrat am 29. April informieren.
- Am 11. Mai werden die obligatorischen Schulen wieder geöffnet.
Dritte Etappe
- Ab dem 8. Juni sollen in einem dritten Schritt die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen.
- Gleichzeitig sollen Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder öffnen und das Versammlungsverbot gelockert werden.
- Zur Öffnung von Restaurants, Cafés und Bars will der Bundesrat erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
- Veranstaltungen mit zahlreichen Menschen dürfen ebenfalls erst später wieder stattfinden.
- Zur weiteren Eröffnung der touristischen Infrastruktur wollte sich Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga nicht weiter äussern: Man habe es «auf dem Radar».
Hier sehen Sie live die Pressekonferenz des Bundesrates. Sie sehen auch, welches Vorgehen andere europäische Länder wählen.
Der Bundesrat verfolgt mit der Lockerungsstrategie mehrere Ziele: Er will weiterhin in erster Priorität die Gesundheit der Bevölkerung schützen, insbesondere der gefährdeten Personen.
Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet. «Diese können je nach Branche eine Empfehlung oder Pflicht zum Maskentragen beinhalten», sagt Bundesrat Alain Berset. Der Bundesrat will weiter «die wirtschaftlichen Schäden möglichst gering halten» und die «Einschränkungen der Grundrechte wo möglich verringern», sagt Berset.
Die Strategie soll schweizweit einheitlich und unter Berücksichtigung der Massnahmen der Nachbarländer umgesetzt werden.
Die Etappen erfolgen je nach Entwicklung
«Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolgt dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von COVID-19-Fällen gekommen ist», betont Berset in der Medienkonferenz.
Zwischen den einzelnen Schritten soll genügend Zeit verstreichen, um «die Auswirkungen der Lockerungen beobachten zu können». Dabei würden die gleichen Kriterien zur Beurteilung wie immer gelten: Anzahl Neuinfektionen, Einweisungen ins Spital, Todesfälle sowie die Belegung der Spitalbetten
Infektionen werden zurückverfolgt, App kommt zum Einsatz
Wenn die Fallzahlen sinken, werden die Kantone mit der Rückverfolgung der Fälle beginnen, teilt der Bundesrat mit. «Infizierte Personen sollen frühzeitig entdeckt, behandelt und isoliert, die Übertragungsketten eruiert und weitere Übertragungen verhindert werden.»
Der Bundesrat möchte auch eine App entwickeln, die über Kontakte mit infizierten Personen informieren soll. Dazu betont Berset: «Das Abstandhalten und die Hygiene bleiben gültig und wichtig. Besonders gefährdete Personen sollen weiterhin zu Hause bleiben.»
Das Versammlungsverbot bleibe bestehen, betont Berset. Mehr als fünf Personen dürfen sich nach wie vor nicht versammeln, sagt der Bundesrat.
Bei der Lockerung stehen die Arbeitgeber in der Pflicht, besonders gefährdete Personen von zu Hause aus arbeiten zu lassen.
«Ist die Präsenz vor Ort unabdingbar, muss der Arbeitgeber die betreffende Person schützen, indem er die Abläufe oder den Arbeitsplatz entsprechend anpasst», sagt Berset. Besonders gefährdete Personen können die Arbeit ablehnen, wenn sie die Gesundheitsrisiken als zu hoch erachtet. Ist eine Arbeitsleistung zuhause oder vor Ort nicht möglich, hat der Arbeitgeber die Person unter Lohnfortzahlung freizustellen, teilt der Bundesrat mit.
Wie steht es um Grossveranstaltungen und Gastronomie?
Lockerungen in Bezug auf Grossveranstaltungen könnten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beschlossen werden, sagt Berset.«Heute etwas über Juni oder Juli zu sagen, ist schwierig.». Er verweist auch auf andere Länder, die bereits entschieden haben, dass sie bis Ende August keine Grossveranstaltungen mehr durchführen werden.
Dasselbe gilt für die Öffnung der Grenzen. Darüber äusserte sich Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga: Man sei mit den Nachbarländern im Austausch, sagt sie.
In Bezug auf die Öffnung von Restaurants und Bars hat der Bundesrat am Donnerstag noch kein konkretes Vorgehen bekannt gegeben.
(tdr)