Als Simon Sommer im Jahr 2016 von Wien nach Berlin reisen wollte und der Flug annulliert wurde, musste der 27-jährige Jurastudent viel Aufwand betreiben, um von der Airline Geld zurückzuerhalten. Auch den Weiterflug nach Chicago verpasste er, das Gepäck kam verspätet. «Fluggesellschaften versuchen Passagiere oft mit Gutscheinen abzuspeisen», sagt Sommer, «doch sie müssen eigentlich bis zu einige hundert Euro zahlen.» Um Airlinekunden zu ihrem Recht zu verhelfen, hat er mit Edoardo Köppel (27) die Website cancelled.ch lanciert.

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Bis zu 600 Euro pro Passagier

Es ist das nach eigenen Angaben erste Fluggastrechte-Portal der Schweiz. Bei Annulierungen und Verspätungen können Passagiere über cancelled.ch bei Fluggesellschaften Geld einfordern – ohne eigenes Kostenrisiko. Passagieren stehen bis zu 600 Euro zu. So sehe es eine EU-Fluggastrechte-Verordnung vor, die auch hierzulande gelte, so Köppel: «Bei Annullierungen ist die Schweiz den EU-Ländern gleichgestellt, das heisst, ein Flug ist dann anspruchsberechtigt, wenn er in der Schweiz startet oder in der Schweiz endet – bei Letzterem muss die Airline zusätzlich noch ihren Sitz in der Schweiz oder der EU haben.» Bei Verspätungen sei ein Anknüpfungspunkt an die EU notwendig, «was etwa bei Flügen von Zürich nach Frankfurt gegeben ist».

Infos darüber, welcher Flug ein Problem hatte und ob der Passagier einen Anspruch hat, beziehen die Gründer von Datenanbietern. Nicht nur bei Annullierungen und Verspätungen treiben sie Geld ein. Auch wenn Reisegepäck beschädigt, verloren oder verspätet ist, helfen sie. Für ihre Dienste haben Sommer und Köppel die Firma Anemis in Baden gegründet, die Legaltech-Produkte, wie etwa Cloud-Lösungen für Anwälte offeriert. Cancelled.ch ist nun ein weiteres Angebot. Köppel, der in Zürich Rechtswissenschaften studiert hat, bereitet sich derweil auf die Anwaltsprüfung vor. Während des Studiums hatte er bereits sein eigenes Unternehmen gegründet und Rechts- und Steuerberatung angeboten. Sommer hat ebenfalls Rechtswissenschaften studiert und macht in Bern gerade seinen Master.

Günstiger als Anbieter aus Deutschland

Cancelled.ch mag zwar in der Schweiz neu sein. Doch in der Europäischen Union gibt es bereits seit Jahren mehrere Anbieter dieser Art. Dazu zählen etwa Flightright und EUclaim. Diese Firmen versprechen, die Ansprüche der Passagiere zu prüfen und eventuell gegen die Airline vor Gericht zu ziehen. Eine mögliche Entschädigung wird dann abzüglich einer Gebühr und abzüglich der deutschen Mehrwertsteuer ausgezahlt. «Im Vergleich zur Konkurrenz sind wir deutlich günstiger», sagt Köppel. «Die Gebühren sind bei uns niedriger, auch die Schweizer Mehrwertsteuer liegt tiefer als in Deutschland.» Cancelled.ch behält 20 (für Erstkunden) bis 24 Prozent der durchgestzten Entschädigungssumme. Schweizer können sich auch beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) beschweren, es kann einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen allerdings nicht durchsetzen.

Zum Start ihrer GmbH brachten die Gründer 20 000 Franken ein. Beteiligt sind neben Köppel und Sommer noch zwei weitere Personen, die sich primär um die IT kümmern. Die Einnahmen sollen ausschliesslich in die Expansion der Website investiert werden.

Innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre will das Unternehmen die Gewinnschwelle erreichen. «Viele Flugpassagiere in der Schweiz wissen nicht, dass sie Geld einfordern können», sagt Köppel. Er macht sich keine Sorgen, genügend Kunden zu finden. «Allein am Flughafen Zürich werden im Schnitt rund 3000 Flüge pro Jahr annulliert.» Nur 10 Prozent der Passagiere würden bisher Ausgleichszahlungen einfordern.