Die SP-Nationalrätin und Mieterverbands-Vertreterin, Jacquelin Badran, hat vor kurzem eine Interpellation eingereicht mit dem Titel «Gesetzeskonformität von Crowdhouse?». Darin fragt Badran den Bundesrat unter anderem an, ob der Zürcher Internet-Immomakler die Vorgaben des Kollektivanlagegesetzes oder der Geldwäschereibestimmungen erfülle.
Crowdhouse-Co-Gründer Ardian Gjeloshi betont: «Wir sind weder Anlageberater noch Fondsmanager, sondern Betreiber einer Online-Plattform.» Die Rolle seiner Firma beschränke sich vielmehr darauf, Angebot und Nachfrage im Immobilienmarkt «auf zeitgemässe Art» zusammenzuführen.
Die über die Immo-Plattform vermittelten Mehrfamilienhäuser wiesen 2017 eine durchschnittliche Eigenkapitalrendite von 6,62 Prozent aus. Dazu merkt Badran in ihrer Interpellation an: «Auf dem Eigenkapital darf eine Rendite erzielt werden, die den Referenzzinssatz um nicht mehr als ein halbes Prozent übersteigt. Dies wäre zurzeit eine Nettorendite von 2 Prozent. Die bei Crowdhouse ausgewiesene Rendite wäre also nicht rechtskonform.»
Im Rahmen der Vorgaben
Crowdhouse-Gründer Gjeloshi kontert: Nicht nur die Nettorendite von 2 Prozent sei bei der Beurteilung massgeblich, ob Mietzinswucher betrieben wird. Es gehe vielmehr um eine «gesamtheitliche Betrachtung». Und da sieht sich Crowdhouse im Rahmen der Vorgaben.
Das achtzig-köpfige Startup konnte in den drei Jahren seit seiner Gründung Mehrfamilienhäuser im Wert von über 560 Millionen Franken platzieren. Die Crowd-Plattform vermittelt dabei Renditeliegenschaften im Miteigentum für Anlagesummen ab etwa 100’000 Franken samt Grundbucheintrag für die Investoren.