Jeder Schweizer Arbeitnehmer, jede Schweizer Arbeitnehmerin reicht Spesen ein. Meist geregelt in seitenlangen, detaillierten Spesenreglementen, die jeweils am ersten Arbeitstag ausgehändigt werden. Fürs Frühstück dürfen 15 Franken verrechnet werden. Fürs Mittagessen 35. Und fürs Abendessen 40. Mit Kundinnen und Kunden jeweils das Doppelte.

Ganz anders war es für den damaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz. Er kannte beim Thema Spesen wenig Zurückhaltung, Grenzen galten kaum. In über 100 Abrechnungen hat er seinem Arbeitgeber 560’000 Franken verrechnet. Knapp die Hälfte davon für Besuche in Cabarets, Stripclubs und Kontaktbars. Einzelne Abende in schummrigen Bars schlugen mit über 7000 Franken zu Buche. Auch Wochenendtrips mit seiner zweiten Ehefrau liess sich Vincenz einiges kosten: Er reichte für solche Reisen Belege für mehr als 7000 Franken ein.

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