Mit der Abstimmung von 1993 gab das Volk dem Bund den Auftrag, ein neues Spielbankengesetz auszuarbeiten. Unter dieses Gesetz fallen auch die traditionellen Geldspielautomaten ausserhalb der Casinos. Gemäss neuem Gesetz sind ausserhalb der Casinos nur noch Geldspielautomaten erlaubt, die den Gewinn von der Geschicklichkeit des Spielers abhängig machen. Für die Branche so auch für die börsenkotierte Escor hat dies entsprechende Auswirkungen: Ab dem 1. April 2005 müssen sämtliche derzeit aufgestellten Geldspielautomaten durch neue Geschicklichkeits-Geldspielautomaten ersetzt werden.

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In Zukunft heisst es: Geschicklichkeit gewinnt

Im neuen Spielbankengesetz, das seit dem 1. April 2000 in Kraft ist, werden in erster Linie die Zulassungen von Casinos auf Schweizer Boden geregelt. 21 Casinos eröffneten in der Folge innerhalb der letzten 18 Monate den Spielbetrieb (Anmerkung der Redaktion: Mittlerweile hat Arosa seinen Betrieb wieder eingestellt, das B-Casino Engelberg ist noch nicht eröffnet). Über die grosse Anzahl an Konzessionen und über die Berechtigung der einzelnen Standorte wird die Zukunft urteilen. Fest steht bereits heute, dass die hohen Erwartungen nicht überall erfüllt werden konnten.

Weniger zentral, aber für die Spielautomatenbranche von weit reichender Bedeutung, wurde im neuen Spielbankengesetz auch die Zukunft der traditionellen Geldspielautomaten neu geregelt. Die Gesetzgeber stellten klar, dass Automaten, welche reine Glücksspiele anbieten, künftig nur noch in Casinos betrieben werden dürfen. In Gaststätten und Unterhaltungsbetrieben werden Automaten mit Geldgewinnen erlaubt, die «... ein Spiel anbieten, dessen Gewinn von der Geschicklichkeit des Spielers abhängt».

Eine klare Definition des Faktors Geschicklichkeit erweist sich jedoch in der Praxis als schwieriges Unterfangen und ist selbst durch Fachleute nicht eindeutig zu formulieren. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK), die vom Bundesrat mit der Zulassung der neuen Geräte betraute Instanz, möchte den Faktor Zufall weit gehend ausschliessen. Die Spielautomatenbranche argumentiert hingegen, dass in allen Lebenssituationen der Zufall eine mehr oder weniger grosse Rolle spielt. Die Branche verteidigt dabei berechtigte Interessen, würden doch an Automaten mit ausschliesslichem Geschicklichkeitsanspruch geschickte Spieler immer gewinnen und die Geräte folglich leer spielen.

Hohe Anforderungen für die praktische Umsetzung

Ob die Geräte intellektuelle oder manuelle Geschicklichkeit voraussetzen, lässt der Gesetzgeber offen. Hier öffnet sich denn auch für die Entwickler der neuen Automatengeneration ein grosses Spektrum an interessanten Möglichkeiten. Mit dem kürzlich zugelassenen Gerät Suisse Jass ist eine Form gewählt worden, welche einerseits ein gutes Mass an geistiger Geschicklichkeit erfordert und anderseits einen Anteil dem Zufall überlässt: Mitentscheidend für den Spielverlauf ist neben der Geschicklichkeit des Spielers sein Kartenglück.

Die neuen Automaten haben bei einer stark verlängerten Spieldauer einen bedeutend höheren Unterhaltungswert. Die allfällige Gefahr der Abhängigkeit durch den Spieler wird ganz im Sinne des Gesetzgebers stark gemindert. Im Gegensatz dazu muss sich die Branche auf niedrigere Spielerträge einstellen.

Ein zeitaufwendiges Bewilligungsverfahren

Die Innovations- und Entwicklungsphase für neue Automaten dauert im besten Fall zwölf Monate. Daran schliesst sich eine langwierige Bewilligungsphase an, während welcher die ESBK und die mit der technischen Abnahme betraute Ingenieurschule Biel das Gerät auf Herz und Nieren prüfen. Im besten Fall dauert dieses Zulassungsverfahren sechs Monate, bei Rückfragen und Änderungswünschen kann sich diese Frist allerdings um mehrere Monate verlängern.

Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber wohlweislich eine Übergangsfrist für die Abräumung der alten Geräte von fünf Jahren, somit bis zum 30. März 2005, vorgesehen. Bedingt durch die verständliche Priorität, welche die ESBK der Konzessionierung von neuen Casinos einräumte, wurde allerdings der erste Automat erst im Sommer 2002 zugelassen. Zwei weitere Bewilligungen wurden im Frühjahr und Sommer 2003 erlassen. Mehrere Geräte warten auf ihre Zulassung in den nächsten Monaten.

Professionelle Strukturen und grosse Finanzkraft

Die Ersatzinvestitionen in die Geldspiel-Geschicklichkeitsautomaten in den kommenden 18 Monaten werden sich auf schätzungsweise gegen 60 Mio Fr. belaufen. Sollte das Marktpotenzial in den Folgejahren nur zu einem kleinen Teil ausgeschöpft werden, so wird die Branche mit weiteren Investitionen in Millionenhöhe konfrontiert. Daraus ergibt sich, dass nur diejenigen Unternehmen von der neuen Regelung profitieren, die in den letzten Jahren reaktionsfähige und effiziente Strukturen geschaffen und sich eine beträchtliche Liquidität erarbeitet haben.

Bedeutende finanzielle Mittel werden zusätzlich aufzuwenden sein, um die Unternehmen auf den neuen und grösseren Markt vorzubereiten. Neue Werbestrategien, welche auf eine veränderte Kundenschicht zielen, ein gut geschulter Aussendienst, der den sich verändernden Strukturen des Gastgewerbes gerecht wird, und nicht zuletzt ein neues Selbstverständnis der Unternehmen werden hohe Ansprüche an das Management stellen. Die Chancen, die das neue Gesetz mit sich bringt, dürften nur diejenigen Unternehmen zu nutzen wissen, die sich rechtzeitig professionelle Strukturen gegeben haben und schliesslich auch über die richtigen Geräte verfügen.

Geldspiel-Geschicklichkeitsautomaten: Die rechtlichen Grundlagen sind gegeben

Die in der Schweiz bis vor kurzem unklare gesetzliche Grundlage für Geldspiel-Geschicklichkeitsautomaten hat viele ausländische Produzenten davon abgehalten, in die Entwicklung des hiesigen Marktes zu investieren. Angesichts der verbleibenden kurzen Frist bis zum Frühjahr 2005 werden kaum neue namhafte Bewerber hinzukommen. Ausschlaggebend dafür dürfte aber sein, dass ohne Schweizer Partner mit lokaler Verankerung der Markteintritt nur schwer möglich ist. Voraussichtlich werden die Schweizer Anbieter unter sich bleiben.

Der heutige Markt ist mit rund 5800 Geräten bei weitem nicht ausgeschöpft. In nur gerade 13 Kantonen sind heute Geldspielautomaten in Gaststätten oder Unterhaltungsbetrieben zugelassen. Zudem ist die Anzahl in mehreren Kantonen auf ein Gerät pro Betrieb eingeschränkt.

Die Kompetenz zur Zulassung von Geschicklichkeits-Geldspielautomaten liegt zwar beim Bund respektive bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK), die Kantone entscheiden jedoch unabhängig, ob sie die neuen Automaten anerkennen beziehungsweise ob sie überhaupt Automaten zulassen wollen.

Mit dem neuen Spielbankengesetz ist der Betrieb der neuen Automatengeneration gesetzlich klar geregelt. Dies dürfte den Kantonen bei ihrer Entscheidfindung die notwendige rechtliche Sicherheit geben. Die in der Schweiz aktive Spielautomatenbranche hofft, dass sich weitere Kantone der Zulassung der Geschicklichkeitsautomaten anschliessen werden. Damit würde sich das Marktpotenzial um ein Vielfaches vergrössern, was angesichts der gegenüber früher kleineren Automatenumsätze für die Branche wichtig wäre. (cvo)

Escor: Super-Sommer bremste die Spiellust

Einer der wichtigsten Player im schweizerischen Spielautomaten- und Casinogeschäft, die börsenkotierte Escor-Gruppe mit Sitz im freiburgischen Düdingen, hat im ersten Semester 2003 einen Betriebsgewinn (Ebit) von 2,4 Mio Fr. erzielt. Der Bruttoumsatz sank um 5% auf 21,7 Mio Fr. Für das laufende Geschäftsjahr rechnet das Unternehmen mit einem leicht schwächeren Reingewinn als im Vorjahr. Grund hierfür: Die Erlöse aus dem Aufstellgeschäft der Geräte in Gaststätten haben unter der Hitze des Sommers 2003(weniger Besucher) gelitten und verfehlten mit 16,6 Mio Fr. das Ergebnis der Vorjahresperiode um 9%. Die Playland-Spielbetriebe legten hingegen über Erwarten um 15% auf 4,2 Mio Fr. zu. Im ersten Semester 2002 hatte Escor den Betriebsgewinn (Ebit) auf 3,5 Mio Fr. vervierfacht. Der Bruttoumsatz lag bei 22,8 Mio Fr. Die rückläufige Zahl der Geldspielautomaten beeinflusse den Geschäftsgang, hält Escor zudem fest. Erfreulich anderseits: Im Juli erhielt Escor die Zulassung für den neuen Geschicklichkeits-Geldspielautomaten Suisse Jass. (mk)



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Slot Machines

Die Spielautomaten werden oft auch als «einarmige Banditen» bezeichnet. Sie beherrschen heute das internationale Glücksspielgeschäft. Die Geräte bestehen aus drei, vier, fünf oder sechs mit Symbolen versehenen Walzen, die per Hebel oder Knopfdruck in Gang gesetzt werden. Der Spieler gewinnt, wenn die selben Symbole in eine Linie fallen. Mehr und mehr im Kommen sind Draw-Poker- und Black-Jack-Automaten.

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Für viele Casinobesucherinnen und -besucher das Bindeglied zwischen Automaten und den so genannten Tischspielen (auch Lebendspielen), die von einem Croupier bedient werden. Das Glücksrad ist ein wenig risikoreiches Spiel und leicht verständlich.

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Poker

Poker ist ein spannendes Kartenspiel, bei dem die Teilnehmer gegeneinander spielen. Ziel dieses Spiels ist es, mit fünf der insgesamt sieben oder neun Karten eine möglichst hohe Kombination zu erzielen.

- Tropical Stud Poker: Man spielt nicht gegen die Mitspieler, sondern gegen die Spielbank;

- Texas holdâ Em oder Omaha Poke: Gespielt wird mit Gemeinschaftskarten. Wer den höchsten Kartenwert erzielt, gewinnt.

Die wichtigsten Bewertungen sind:

- Full House: Drei Karten von gleichem Wert und zwei weitere Karten eines Wertes;

- Royal Flush: Alle fünf Karten sind von der einen Farbe und in einer aufsteigenden Folge, beginnend bei 10.