Der Bundesrat hat schnell gehandelt und Liquiditätshilfen für Schweizer KMU über 20 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt. Das verdient definitiv ein Lob. Leider gingen bei diesem Massnahmenpaket die Schweizer Startups vergessen. Die Mehrheit der jungen Hightech-Firmen hat noch keinen relevanten Umsatz – oder im Falle von forschungsintensiven Life-Sciences-Startups überhaupt keinen.

Diese Unternehmen kommen daher nicht für die COVID-19-Bankdarlehen in Frage, welche der Bund garantiert. Denn die Überbrückungshilfen, so die Verordnung, können höchstens 10 Prozent des Jahresumsatzes ausmachen.

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Stefan Steiner ist Managing Director der Jungunternehmen-Förderungsorganisation Venturelab und hat selber mehrere Startups mitgegründet.

Es geht um viel. Spin-offs der ETH Zürich oder der EPF Lausanne, wo rund zwei Drittel der besten Schweizer Startups herkommen, forschen mehrere Jahre an zukunftsweisenden Technologien im Bereich Engineering, Medizinaltechnik oder Biotechnologie, bevor sie ein Produkt überhaupt auf den Markt bringen können.

Venturelab hat dazu letzte Woche eine Umfrage durchgeführt: 660 Schweizer Startups gaben Antwort – und davon können 70 Prozent mit der aktuellen Messgrösse Umsatz nicht vom Hilfspaket profitieren. Es droht ein dramatischer Verlust von Innovation, die über die letzten Jahre aufgebaut wurde, es droht ein schwerer Rückschlag für die nächste Generation von erfolgreichen Schweizer Unternehmen und zukunftsorientierten Arbeitsplätzen. Alleine die befragten Startups repräsentieren rund 5'710 Arbeitsplätze.

Kein Extrazug, aber eine Lösung

Es braucht dringend eine Anpassung der Solidarbürgschafts-Verordnung: Artikel 7 soll so ergänzt werden, dass auch innovative Firmen ohne oder mit sehr geringem Umsatz berücksichtigt werden. Das Ziel ist nicht ein Extrazug für Startups, sondern eine Lösung im Einklang mit den Massnahmen des Bundes, die für alle anderen Schweizer KMU vorgesehen sind. 

Nötig ist auch eine ebenso unbürokratische Implementierung wie bei den Standardkrediten für gesunde KMU. Unternehmen in der Virus-Krise sollen rasch und unkompliziert Kreditbeträge bis zu 10 Prozent der Umsätze oder zusätzlich der bisher ins Startup investierten Beträge erhalten: also zum Beispiel 10 Prozent der total eingesammelten Preisgelder von Startup Competitions, Innosuisse-Projekten, Förderbeiträge von Stiftungen, Wandeldarlehen und Investorengeldern. Auch hier könnte eine Obergrenze von 20 Millionen Franken anvisiert werden.

Mit dieser kleinen Ergänzung können die enormen Investitionen des gesamten Startup-Ökosystems – Gründer, Universitäten, Innosuisse, Stiftungen, Förderorganisationen, Investoren – der letzten zehn Jahre geschützt werden. Und wir könnten sicherstellen, dass die Schweiz auch weiterhin Innovationsweltmeister bleibt und in der Hightech-Champions-League mitspielen kann.