Das Schweizer Bundesgericht hat der Lieferung von Kundendaten der UBS an Frankreich zugestimmt. Es kam der Grossbank in einem Punkt dennoch entgegen: Die Richter hielten Frankreich an, die Daten nicht für den Prozess gegen die UBS zu verwenden.
Diese Bedingung sollte eine Befürchtung der UBS entkräften. Die Grossbank will unbedingt verhindern, dass die Informationen über rund 40'000 französische Kunden in den Prozess einfliessen, den das Nachbarland gegen den Bankenkonzern selber respektive gegen seine französische Tochtergesellschaft führt; dort geht es insbesondere um Beihilfe zur Steuerhinterziehung sowie um den Vorwurf von Tätigkeiten, für welche die Schweizer Bank keine Bewilligung hatte.
Die Sorge: Sollten die französischen Richter die Informationen über zehntausende UBS-Kunden, unter denen es womöglich tausende Steuerhinterzieher hat, einsehen – dann wäre es für die Bank noch schwieriger, die von der ersten Instanz ausgesprochene Milliarden-Busse abzuwenden.
Darf sich die UBS nun in Sicherheit wiegen? Nein, sagt Experte Peter V. Kunz. Der Wirtschaftsrecht-Experte glaubt zwar nicht, dass sich Frankreich gegen die Auflage des Bundesgerichts hinwegsetzen wird. Trotzdem könnten die Daten in den Prozess einfliessen, sagt der Berner Professor. In Frankreich würden häufig sensible Informationen aus Gerichtsfällen den Medien zugespielt.
«Das Risiko ist zwar klein, dass die Behörden die Daten direkt verwenden.In Frankreich kommt es aber sehr häufig zu Lecks gegenüber den Medien.»
«Innerhalb weniger Monaten könnte dann anonym in Medien zu lesen sein, dass aus diesen Daten ersichtlich sei, dass die UBS französische Steuerdelinquenten aktiv unterstützt habe», sagt Kunz.
«Sobald solche Informationen in Medien die Runde machen, wird das die Richter im Berufungsverfahren gegen die UBS negativ beeinflussen. Juristen und Richter sind nur Menschen, sie sind empfänglich für die Medienberichterstattung.»
Lesen Sie hier das ausführliche Interview mit Peter V. Kunz.
(mbü)