Mit dem Automatischen Informationsaustausch (AIA), dem neuen Strafartikel gegen Steuergeldwäscherei und zahlreichen Steuerabkommen werden viele neue Regeln gegen die Steuerhinterziehung in Kraft gesetzt. Laien ist dabei vielfach nicht bewusst, dass sie davon auch jetzt schon betroffen sein können.

So werden nach den Regeln des AIA zwar erst ab 2017 Kontodaten gesammelt. Doch auf dem Weg der Steueramtshilfe können weitere Daten auch rückwirkend übermittelt werden. Und eine qualifizierte Steuerhinterziehung im Geschäftsjahr 2015 gilt erst dann als «begangen», wenn die Steuererklärung mit falschen Urkunden eingereicht wird – also in 2016. Banken könnten dies dann nach dem neuen Regime als Geldwäschereiverdacht melden.

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Ab 2018 werden die Steuerämter von rund 100 Ländern ihre Daten über Ausländer austauschen. Ein ganzes System neuer Abkommen und Gesetze macht dies möglich - auch rückwirkend. Mehr zum Thema lesen Sie in der neuen «Bilanz», ausnahmsweise schon ab Donnerstag am Kiosk oder mit Abo jeweils bequem im Briefkasten.