Viele Banken sehnen schon das Ende der teuren Ermittlungsarbeit für das «US Program» herbei. Sie haben bereits Dokumentensammlungen nach Washington geschickt, Entwürfe für die abschliessende Vereinbarung formuliert, und sie wähnten sich kurz vor dem Abschluss der Untersuchungen.

Doch die Trial Attorneys – die zuständigen Untersuchungsrichter für die Bankenverfahren – sind noch nicht zufrieden. Sie haben noch offene Wünsche. Mit weit reichenden Folgen: Einige Institute haben jetzt nämlich Aufforderungen aus dem US-Justizministerium erhalten, weitere Daten zu liefern, mit denen die US-Justiz entsprechende Steueramtshilfe-Ersuchen an die Schweiz richten kann. Denn die USA können auf der Basis des bestehenden Steuerabkommens aus dem Jahr 1996 Beweise über Handlungen erheben, die nach den Rechtsvorschriften des ersuchten Staates als Steuerbetrug gelten oder ein ähnliches Delikt darstellen («tax fraud and the like»).

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Sie wollen nicht nur die Banken bestrafen

Damit wird offenbar eine weitere Runde in der Aufklärung der US-Steuerfälle eingeläutet. Die Banken müssen faktisch die Texte vorbereiten, mit denen die US-Behörden anschliessend Amtshilfeanfragen an die Schweiz richten wollen. Dazu sollen sie Hinterziehungsmuster und Steuerstrukturen wie Trusts und Stiftungen offenlegen. Das Ziel der Ermittler ist klar: Sie wollen nicht nur die Banken bestrafen, sie wollen auch die Steuerhinterzieher enttarnen. Lückenlos.

Unterdessen spüren Banken die Ermittlergruppen unter der Leitung von Chefankläger Eric Holder von der knallharten Seite. Diese prüfen akkurat, bemängeln unvollständige Dokumente und fordern Nachbesserungen bei der Sachverhaltsdarstellung.