Die Schweizer Grossbank Credit Suisse hat begonnen, amerikanische Kunden über eine bevorstehende Aushändigung ihrer Bankkundendaten an die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) zu informieren. Ein entsprechendes Schreiben liegt der Nachrichtenagentur Reuters vor.

In dem vom 2. November datierten und in Zürich abgeschickten Brief wird erklärt, dass die Übergabe von Namen und Details über Konten auf ein formales Ersuchen der IRS hin an die Eidgenössische Steuerverwaltung erfolge. Gezeichnet ist der Brief von den beiden Direktionsmitgliedern Michel Ruffieux und Stephan Gussmann.

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Die IRS suche Informationen über Konten von US-Bürgern, die via Domizilgesellschaften gehalten und von der Credit Suisse verwaltet wurden. Es betreffe Konten, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2010 bestanden.

Aufforderung an die CS-Kunden

Im Zusammenhang mit dem IRS-Ansuchen habe die Eidgenössische Steuerverwaltung die Credit Suisse angewiesen, Informationen über derartige Konten auszuhändigen, heisst es im Schreiben weiter. Dieser Erlass sei sofort auszuführen und die Credit Suisse könne dagegen nicht appellieren.

Die Credit Suisse schlägt ihren angeschriebenen US-Kunden zwei Möglichkeiten vor, vorzugehen. Entweder sie stimmen dem Datentransfer via Steuerverwaltung an die IRS zu oder sie nehmen einen Anwalt und fechten die Aushändigung der Bankkundendaten juristisch an. Bei einer Anfechtung muss gemäss amerikanischem Recht der Justizminister entsprechend informiert werden. Damit offenbart ein mutmasslicher Steuersünder gegenüber den US-Behörden bereits seine Identität.

Über die Zahl der versandten Schreiben ist nichts bekannt. Credit Suisse-Sprecher David Walker machte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters keine Angaben. Die Credit Suisse hatte im Juli ein Schreiben vom US-Justizdepartement erhalten. Darin wurde die Grossbank über eine Strafuntersuchung über ihre Offshore-Geschäftstätigkeiten informiert.

(vst/sda)