Bringt das die Lösung im schweizerisch-deutschen Steuerstreit? Zeitgleich mit dem Inkraftreten des Steuerabkommens mit Deutschland soll die Schweiz Gruppenanfragen der deutschen Finanzbehörden zulassen, berichtet das Magazin «Focus».
Damit könnte der deutsche Fiskus rückwirkend bis zum 1. Januar 2011 auch die Namen von Steuerflüchtlingen erhalten, die ihr Kapital aus der Schweiz vor Inkrafttreten des Abkommens in ein Drittland verlagert hätten. Sogenannte «Abschleicher» oder «Verschwinder» könnten somit leichter aufgespürt werden.
Ein entsprechendes Gesetz solle noch im Herbst den Nationalrat passieren, und zeitgleich mit dem Steuerabkommen in Kraft treten, berichtet der «Focus» weiter. Das Steuerabkommen selbst müsse dafür nicht neu verhandelt oder geändert werden.
Bisher habe sich die Schweiz strikt gegen solche Gruppenanfragen gesperrt. Mitte Juli habe sie aber dieser Möglichkeit im sogenannten OECD-Standard für Steueramtshilfe zugestimmt. Eine gezielte Anfrage nach Deutschen, die ihr Kapital vor Inkrafttreten des Steuerabkommens in bestimmte Länder verlagert haben, soll laut «Focus» ab 2013 möglich sein.
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums in Berlin sagte, die Bundesregierung begrüsse «alle Massnahmen, welche die Weissgeldstrategie der Schweiz untermauern und die Umsetzung der Ziele des Abkommens in der Praxis verbessern».
Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen soll nach der bisherigen Planung im Januar 2013 in Kraft treten. Die rot-grün regierten Bundesländer wollen das Abkommen aber im Bundesrat verhindern, weil sie zu viele Schlupflöcher sehen.
(muv/tno)