Der Zahnimplantatehersteller Straumann hat sich in den USA erfolgreich gegen ein Nachahmer-Produkt gewehrt. Der Konkurrent muss nun sein Produkt vom Markt nehmen und Straumann für die Rechtskosten entschädigen.

Straumann hatte beim Bundesgericht in Delaware gegen die deutsche nt-trading GmbH geklagt. In einem aussergerichtlichen Vergleich anerkannte nt-trading daraufhin die Gültigkeit und die Durchsetzbarkeit des Straumann-Patents und erklärte sich einverstanden, sein Nachahmer-Produkt vom Markt zu nehmen. Auch Drittanbieter dürfen das Produkt in den USA nicht importieren, verkaufen oder vermarkten.

Im Streit ging es um ein Patent für die Crossfit-Technologie, die sicherstellt, das Original-Sekundärteile nicht verklemmen und genau auf Implantate passen.

(awp/ise/hon)

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