Zwischen den Telekomunternehmen Sunrise und UPC Cablecom läuft ein Streit um Fernsehanschlussgebühren. Sunrise wirft ihrer Konkurrentin Intransparenz bei den Preisen vor.

Weil bei Cablecom die Grundgebühr für den Kabelanschlusses in den meisten Fällen vom Vermieter abgerechnet und über die Mietnebenkostenkosten bezahlt wird, sähen viele Mieter nicht die vollen Kosten, lautet der Vorwurf von Sunrise. Cablecom verweise bei ihren Preisangaben zu wenig auf diese Tatsache. Sunrise und die weiteren Anbieter müssen ihre Anschlussgebühren dem Kunden direkt verrechnen.

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Klage gegen Cablecom eingereicht

Sunrise hat die in ihren Augen nicht transparenten Preise beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) beanstandet und bei der Kantonspolizei Zürich als kantonaler Vollzugsstelle bei Wettbewerbsverletzungen eine Anzeige gegen Cablecom eingereicht. Sunrise-Mediensprecher Roger Schaller bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda eine entsprechende Meldung der «Schweiz am Sonntag». Das Verfahren ist hängig.

«Wir sind der Meinung, dass der Markt die Preise regeln soll – aber nur unter der Voraussetzung, dass die Preise auch transparent ausgewiesen werden», sagte Schaller. Das sei heute bei Cablecom nicht der Fall.

Cablecom ist der grösste Kabelnetzbetreiber in der Schweiz. Aktuell belaufen sich die Anschlussgebühren auf 29,95 Franken pro Monat. Im kommenden Jahr müssen die Kunden für ihren Kabelanschluss 33,95 Franken bezahlen.

Mehrheitlich über Mietnebenkosten abgerechnet

UPC Cablecom hält die Vorwürfe von Sunrise als nicht gerechtfertigt und verweist auf eine kürzlich veröffentlichte Analyse des Preisüberwachers, in der von Intransparenz keine Rede sei.

Weil bei den Cablecom-Kunden die Anschlussgebühr in rund 65 Prozent der Fälle mit den Mietnebenkosten abgerechnet wird, entsteht gemäss Preisüberwacher aber ein Wettbewerbsvorteil für den Kabelnetzbetreiber. Denn damit erübrige sich bei diesen Kunden die Bewerbung des UPC-Anschlusses, heisst es in der Analyse. Weiter verringere sich die Gefahr, dass Kunden den Anschluss künden, weil sie dafür keine gesonderte Rechnung erhalten.

Der Preisüberwacher kam jedoch zum Schluss, dass der Wettbewerb dadurch nicht in einem entscheidenden Ausmass beeinflusst werde. Hinzu komme, dass das Recht der Mieter auf Plombierung des Kabelanschlusses und auf entsprechende Reduktion der Mietnebenkosten gesetzlich gewährleistet sei.

Vergangene Woche hatte der Preisüberwacher mitgeteilt, dass er die Preisüberwachung der Grundgebühren von Cablecom aufgibt. Durch die Konkurrenz von Swisscom und Sunrise gebe es ausreichend Wettbewerb um den TV-Endkunden, begründete er seinen Schritt.

Bis zu 5 Prozent Entschädigung für Hausbesitzer

Für weiteren Zündstoff sorgen dürften die Entschädigungen, die Cablecom den Hausbesitzern oder Liegenschaftsverwaltern für ihre Inkassotätigkeiten zahlt und über welche ebenfalls die «Schweiz am Sonntag» berichtete.

Der Kabelnetzbetreiber bestätigte die Zahlungen. Er hielt aber gegenüber der sda aber fest, dass es sich hierbei nicht um Provisionen für die Vermieter sondern um eine Entschädigung für deren administrativen Aufwand handle.

Die Entschädigung für die Aufwände beläuft sich demnach auf 3 Prozent der Gebühren. Einige Vermieter erhalten zudem je nach Vertragslaufzeit zwischen 0,5 und 2 Prozent Treueprämien. Insgesamt kann eine Hausbesitzer so auf eine Entschädigung von 5 Prozent kommen.

Weiter stellt Cablecom klar, dass die Vermieter keinerlei Anreize für eine Steigerung oder Haltung der Kundenzahl erhalten. Die Vereinbarungen mit den Hausbesitzern schränke das jederzeitige Kündigungsrecht der Mieter nicht ein. «Wir sind absolut transparent, alle Kunden bezahlen immer den effektiven, mit dem Preisüberwacher vereinbarten Betrag», hiess es beim Kabelnetzbetreiber.

(sda/jfr)