Der Fahrdienstvermittler Uber ist als normaler Arbeitgeber einzustufen, der Sozialabgaben leisten muss. Zu diesem Schluss kommt die Suva in einer Antwort auf eine Einsprache des Unternehmens. Uber hat nun die Möglichkeit, den Entscheid vor Gericht anzufechten.
Das US-Unternehmen Uber versteht sich selber als Technologieplattform und betrachtet seine Fahrer nicht als Angestellte, sondern als selbstständig Erwerbende. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) sieht dies anders. Sie entscheidet für die Sozialversicherungen, wer im Transportgewerbe selbstständig ist und wer nicht.
Fahrer sind zweifelsfrei Angestellte
Uber-Fahrer sind aus Sicht der Suva zweifelsfrei als Angestellte zu betrachten, das Unternehmen als Arbeitgeber. Das zeigt der Einspracheentscheid im Fall eines Fahrers, über den am Mittwochabend die Sendung «10 vor 10» des Schweizer Fernsehens berichtete. Die Einsprache von Uber weist die Suva darin entsprechend ab.
Der Entscheid begründet ausführlich, warum Uber aus Sicht der Sozialversicherungen Sozialabgaben zahlen muss.
Klare Kriterien
Zwischen Uber und den Fahrern bestehe klar ein «Abhängigkeitsverhältnis», schreibt die Suva in ihrem Entscheid, der auch der Nachrichtenagentur sda vorliegt. «Will der Fahrer keine schwerwiegenden negativen Konsequenzen tragen, müssen sämtliche Weisungen, Vorgaben, Hinweise und Empfehlungen von Uber beachtet werden.» Die Suva folgert daraus, dass Uber eine «umfassende Kontrolle» über den Fahrer ausübe.
Zentral für eine Selbstständigkeit sei hingegen die Tatsache, dass ein Unternehmer den Preis und die Art der Zahlung der Dienstleistung selber bestimmen könne. Dies treffe im vorliegenden Fall eindeutig nicht zu. Die Suva folgert daraus, das die Merkmale für eine unselbstständige Erwerbstätigkeit «klar überwiegen».
Loch in AHV-Kasse
Unia-Gewerkschafter Roman Künzler zeigte sich gegenüber «10 vor 10» über den Entscheid sehr zufrieden. Dieser zeige deutlich, dass Uber das Sozialversicherungssystem systematisch unterhöhle. Laut Künzler entgehen dem Sozialversicherungssystem so jährlich Millionen. Alle Einwände von Uber, wonach seine Fahrer Selbstständige sein sollten, würden von der Suva «klar abgeschmettert».
Uber kann den Entscheid jetzt vor dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich anfechten. Ob das Unternehmen bis vor Gericht geht, liess Uber Schweiz-Chef Rasoul Jalali im Interview mit der Sendung offen. Er hielt lediglich fest, dass es sich dabei nicht um einen finalen Entscheid handle.
In der Schweiz hätten immer noch Gerichte über das ultimative Urteil zu entscheiden, so Jalali. Und fügte hinzu: «Wenn wir uns mit der Suva nicht finden können, werden wir uns auf die Schweizer Gerichte verlassen müssen».
(sda/cfr/mbü)