Die Swisscom will den Comcom-Entscheid zu Preissenkungen zugunsten der Konkurrentinnen Sunrise und Salt nicht akzeptieren. Der grösste Schweizer Telekomkonzern hat Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, wie Swisscom-Sprecher Sepp Huber am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP bekannt gab.
Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) hatte im Februar die Swisscom zu einer Senkung der Preise für die Mitbenutzung des Swisscom-Festnetzes verdonnert, weil diese jahrelang zu hoch gewesen seien. Dabei geht es um die Jahre 2013 bis 2016. Konkret setzte der Telekomregulator die Preise für die letzte Meile auf dem Kupfernetz von der Telefonzentrale bis zum Hausanschluss um 10 bis 25 Prozent tiefer an, als die Swisscom angeboten hatte.
Auch in anderen Bereichen hatte die Comcom die Preise der Swisscom heruntergeschraubt. Insgesamt gehe es für die Swisscom für die Jahre 2013 bis 2016 um einen tiefen zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr, erklärte Sprecher Huber. Die Swisscom habe dafür Rückstellungen gebildet.
Die Comcom habe mittels eigener Kostenmodellierung tiefere Zugangspreise als die Swisscom bestimmt, hatte der Konzern im Februar moniert. Die Berechnungen der Swisscom basierten derweil auf Vorgaben des Bundesrats und Entscheiden des Bundesverwaltungsgerichts.
Kosten von Glasfasern als Grundlage
Weil die Swisscom auf dem Kupfernetz marktbeherrschend ist, muss sie der Konkurrenz bestimmte Dienstleistungen zu kostenorientierten Preisen anbieten. Bei der Berechnung dieser Preise hat sich die Comcom aber nicht auf die realen Kosten, sondern auf hypothetische Kosten gestützt, die bei einem Netz mit der neuesten verfügbaren Technologie anfallen würden. Und das sind heute die Glasfasern.
Denn neu sind nach einer Änderung der Fernmeldeverordnung für die Berechnung der Preise die Kosten der Glasfaserleitungen massgebend, auch wenn es etwa um Zugangspreise für Kupferleitungen geht. Und dies, obwohl das Glasfasernetz selber nicht reguliert ist, was heisst, dass die Swisscom hier ihrer Konkurrenz keine Leitungen anbieten muss.
Für die Endkunden hat der Entscheid der Comcom keine direkte Auswirkung. Sie bekommen keine Rückerstattung. Allerdings könnte sich die Senkung in der Zukunft auswirken und zu tieferen Endkundenpreisen im Festnetz führen.
Mietleitungen billiger
Auch in anderen Bereichen klopfte die Comcom der Swisscom auf die Finger. Die grösste Senkung verfügte sie bei den Mietleitungen, wo sie Reduktionen zwischen 65 und 80 Prozent verordnete. Die Swisscom habe unangebrachte Preise von der Konkurrenz verlangt, schrieb der Regulator.
Dies sieht die Swisscom komplett anders: Die Senkungen der Comcom seien bei den Mietleitungen kaum nachvollziehbar, äusserte sich der Branchenprimus im Februar.
Darüber hinaus hat die Comcom auch die Preise für die Netzzusammenschaltung (Interkonnektion) gesenkt, und zwar um durchschnittlich 10 Prozent.
(sda/mbü/bsh)