Am 17. April hielt Lorenz Erni, der Anwalt von Swisspartners-Präsident Martin Egli, sein Plädoyer vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona: Er beantragte Freispruch für seinen Mandanten. Im Fall geht es um die Frage, ob Egli 2013 verbotene Handlungen für einen fremden Staat beging, als er die Daten von 109 Kunden an die US-Steuerbehörden weitergegeben hatte.
Swisspartners war damals eine Tochter der Liechtensteinischen Landesbank, die ins Visier der US-Strafjustiz zu geraten drohte, worauf Egli sich für die freiwillige Weitergabe der Kundendaten entschied. Er stützte sich beim Entscheid auf zwei Rechtsgutachten, ob eine Datenweitergabe ohne Einwilligung der Schweizer Behörden rechtmässig sei. Dennoch nahm die Finanzmarktaufsicht die Weitergabe 2015 zum Anlass, Egli wegen «wirtschaftlichen Nachrichtendienstes und verbotener Handlungen für einen fremden Staat» bei der Bundesanwaltschaft (BA) anzuzeigen.
Strafbefehl, Einsprache, …
Mittels Strafbefehl verurteilte die BA den Swisspartners-Präsidenten zwei Jahre später zu einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe in der Höhe von 264 000 Franken und einer Busse von 10'000 Franken. Gegen den Strafbefehl erhob Egli Einsprache in Bellinzona.
Das Bundesstrafgericht sprach ihn daraufhin im letzten Jahr frei, weil es keinen Vorsatz in Eglis Handeln sah. Doch die Bundesanwaltschaft zog vors Bundesgericht. Die Richter in Lausanne kamen Ende letzten Jahres zum Schluss, dass Egli sich nicht auf einen «Verbotsirrtum» berufen könne. Indem er die Gutachten einholte, sei Egli also davon ausgegangen, Verbotenes zu tun. Die Bundesrichter wiesen deshalb den Fall erneut an das Bundesstrafgericht zur Beurteilung zurück.
… Urteil, Beschwerde
Dieses musste nun darüber befinden, ob die Übergabe der Kundendaten eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung war. Anfang Mai hat das Bundesstrafgericht darüber nun entschieden und Martin Egli zu einer Busse von 10'000 Franken verurteilt. Das schriftliche Urteil steht noch aus.
Doch gegenüber der «Handelszeitung» kündigt Egli bereits weitere rechtliche Schritte an: «Das Urteil fällt zwar wesentlich milder aus als der ursprüngliche Strafbefehl, aber ist trotzdem mit meinem Rechtsempfinden nicht vereinbar, deshalb haben wir Berufung angemeldet.»
Mit Eglis Beschwerde wird sich nun die Beschwerdeinstanz am Bundesstrafgericht in Bellinzona befassen müssen.