Die Übernahmekommission (UEK) hat die Opting-Out-Klausel in den Sika-Statuten für gültig erklärt. Damit ist den Familienerben im Streit um den Verkauf des traditionsreichen Baustoffherstellers der Rücken gestärkt worden. Die Sika-Führung gibt sich aber überhaupt noch nicht geschlagen.
Die sogenannte Opting-Out-Klausel in den Statuten erlaubt es der Schenker Winkler Holding, dem französischen Saint-Gobain-Konzern ihre Unternehmensanteile und damit de facto die Kontrolle über Sika zu verkaufen, ohne dass die anderen Aktionäre eine Offerte für ihre Aktien erhalten.
Kein Entscheid, ob Anrufung missbräuchlich
Management und Verwaltungsrat der Sika halten in einem Communiqué vom Freitagmorgen fest, dass die UEK ausdrücklich nicht entschieden habe, ob im vorliegenden Streitfall eine Anrufung der Opting-Out-Klausel durch Saint-Gobain missbräuchlich sei.
Diese Frage ist laut der Interpretation der Sika-Führung erst zu entscheiden, wenn Saint-Gobain die Klausel tatsächlich anrufen würde. Dies wäre der Fall, wenn der französische Konzern wie geplant die Aktien der Sika-Erben, die in der Schenker Winkler Holding gebündelt sind, übernehmen würde.
Von juristischen Entscheiden abhängig
Ob dies überhaupt möglich ist, hängt aber noch von anderen juristischen Entscheiden ab: So hat derzeit etwa das Kantonsgericht Zug darüber zu entscheiden, ob die vom Sika-Verwaltungsrat erlassene Beschränkung der Stimmrechte für die Schenker Winkler Holding rechtens ist.
Dass mit der jüngsten Verfügung der Streit um Sika noch längst nicht entschieden ist, zeigt sich auch an der Entwicklung des Aktienkurses. Zwar hat die Sika-Aktie am Freitag bei Handelsbeginn an der Schweizer Börse kurzzeitig über 3 Prozent an Wert eingebüsst. Nur schon eine halbe Stunde später wurden die Anteilscheine aber wieder gleich teuer wie am Vorabend gehandelt.
Mit rund 3540 Franken notierten die Sika-Papiere aber weiterhin über 300 Franken tiefer als Anfang Dezember, bevor die Erbenfamilie angekündigt hatte, ihr Aktienpaket an Saint-Gobain zu verkaufen.
(sda/ccr)