Darin wird nun konkreter festgelegt, welche öffentlichen Äusserungen Musk von den Hausjuristen absegnen lassen muss. Das geht aus einem am Freitag bekanntgemachten Dokument hervor, das bei einem Bundesgericht in Manhattan eingereicht wurde.

Demnach sagte Musk zu, Bemerkungen zu bestimmten Themen vor Bekanntmachung von der Rechtsabteilung prüfen zu lassen. Im Detail geht es um Aussagen zu Teslas Finanzsituation, Zukäufen, Produktionszahlen, Geschäftszielen und Kreditvereinbarungen sowie überdies zu Musks Transaktionen mit Tesla-Aktien. In einer im Herbst getroffenen früheren Vereinbarung war lediglich allgemein von Äußerungen die Rede, die für Investoren von Bedeutung seien.

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Twitter gab den Anstoss

Der Streit dreht sich um Twitter-Botschaften des Firmenchefs- und -gründers. Stein des Anstosses war ein Tweet im August. Darin hatte Musk geschrieben, er werde den Elektroautobauer vielleicht von der Börse nehmen und dabei 420 Dollar je Aktie zahlen, die Finanzierung sei gesichert. Dies stellte sich später als nicht zutreffend heraus. An der Börse geriet die Tesla-Aktie damals in Turbulenzen. Daraufhin hatte die SEC Musk vor dem Gericht in Manhattan wegen Betrugs verklagt. In der Folge kam es zu dem ersten Vergleich.

Im Februar warf die SEC Musk einen Verstoss gegen die Auflagen der Vereinbarung vor. Auslöser war ein Tweet über Teslas Produktion, den der Konzernchef zuvor nicht den Hausjuristen vorgelegt hatte. Musks Anwälte argumentierten, diese Zustimmung sei nicht erforderlich gewesen, weil die Twitter-Botschaft keine neue Information enthalten habe, die für Investoren bedeutsam gewesen wäre.

Doch die Aufsichtsbehörde zog erneut vor Gericht. Dieses trug den Parteien Anfang April auf, ihren Zwist binnen zwei Wochen selbst beizulegen. Die nun erreichte zweite Einigung muss noch vom Gericht gebilligt werden.

Anleger reagierten erleichtert auf den neuerlichen Vergleich. Im nachbörslichen Handel legte die Tesla-Aktie 1,4 Prozent zu. Für Musk und Tesla hätte die Missachtung der SEC viel schlechter ausgehen können, sagte Stephen Diamond, Professor für Wertpapierrecht von Santa Clara.

(reuters/tdr)