Elon Musk mischt mit seinem Konzern Tesla Motors die Autobranche gehörig auf. Zuerst kamen die teuren Strassenflitzer Roadster und Modell S. Und schon 2010 gab Musk bekannt, dass man bei Tesla am Model X genannten Fahrzeug arbeite. Für die Markteinführung war das Jahr 2014 vorgesehen. Doch dieser Termin musste bis am 29. September 2015 immer wieder verschoben werden.

Grund für den Ärger bei Tesla waren offenbar auch Probleme mit den futuristischen Flügeltüren, «Falcon Wings» genannt. Denn die sind nötig, um die zweite und dritte Sitzreihe zu erreichen. Für die Türen ging Tesla einen Deal mit dem Autozulieferer Hoerbiger ein, der in der Schweiz seine Dachholding hat und in Deutschland produziert.

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Ölverlust und Überhitzung

Die Harmonie zwischen den beiden Firmen wich bald Ärger, denn die Schweizer konnten offenbar nicht wie gewünscht liefern. In einer Gerichtseingabe vom Juni 2016 beklagte sich Tesla, dass die Prototypen von Hoerbiger auf Überhitzung anfällig waren, dass die Türen sich nicht symmetrisch öffnen liessen, vor allem, wenn das Auto in einer Schräglage parkiert oder grosser Hitze ausgesetzt war. Und darüber hinaus hätten die Protoypen dauernd Öl verloren.

Tesla wollte im Januar gerichtlich festgehalten haben, dass man Hoerbiger neben den bisher bezahlten 3 Millionen Dollar keine weiteren Gelder mehr schulde und die Zusammenarbeit einstellen könne. Obwohl Tesla Hoerbiger den Deal aufkündigte, hätten die Schweizer weiter «unverschämte» Forderungen gestellt: Etwa, dass die Amerikaner mit Hoerbiger für die ganze Laufzeit der Model-X-Reihe zusammenarbeiten müssten. Nun will Tesla festgehalten haben, dass man mit der Aufkündigung des Vertrags keinerlei Vertragsverletzungen begehe und Hoerbiger nichts mehr schuldig sei. In der Vergangenheit bestritt die Schweizer Firma jegliches Fehlverhalten entschieden.

Annäherung

Inzwischen sind sich die beiden Streithähne offenbar bedeutend näher gekommen. Wie den Gerichtsakten vom 22. August zu entnehmen ist, haben beide Parteien bis am 13. Oktober Zeit, eine gemeinsame Erklärung abzugeben («joint statement»). Darin sollen sie dem Gericht einen Zwischenstand zu den Vergleichsverhandlungen präsentieren und angeben, wie viel zusätzliche Zeit sie für einen Vergleich brauchen. Ein Hoerbiger-Pressesprecher sagte gegenüber handelszeitung.ch, dass man bis zum Stichdatum im Oktober zur Sache keinen Kommentar abgeben könne.

Seit 1997 hat Hoerbiger Firmengruppe ihre internationale Dachholding im Kanton Zug angesiedelt. Das Unternehmen geht auf den österreichischen Erfinder Hanns Hörbiger zurück, der 1895 mit einem Patent den Grundstein für die Firma legte.